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HSC Aufbauplan Schiff VII: Volksbank Koblenz Mittelrhein eG erkennt Ansprüche weitgehend an
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 30. Juni 2017
Aktualisiert am 23. Januar 2025

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren vor dem Landgericht in Koblenz hat die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG die gegen sie im Rahmen einer Klage geltend gemachten Ansprüche bis auf einen Teil des entgangenen Gewinns anerkannt.
HSC Aufbauplan Schiff VII: Hintergrund des Rechtsstreits
Hintergrund des Verfahrens war eine Beteiligung des Klägers an dem geschlossenen Schiffsfonds HSC Aufbauplan Schiff VII. Der Kläger fühlte sich von der Beklagten falsch beraten. Eine außergerichtliche Geltendmachung war erfolglos geblieben. Nach Ablehnung durch die Volksbank ließ der Kläger durch seine Rechtsanwälte Klage wegen Falschberatung beim Landgericht Koblenz erheben. Nach Zustellung der Klage hat die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG die Ansprüche bis auf einen Teil des ebenfalls geltend gemachten entgangenen Gewinns anerkannt.
Landgericht Koblenz erlässt Anerkenntnisurteil
Inhaltlich ging es in dem Verfahren um die Frage der fehlerhaften Aufklärung über bestehende Risiken und Nachteile geschlossener Schiffsfonds sowie um die Frage der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes. Hintergrund war, dass auf der Beitrittserklärung selbst handschriftlich vermerkt war, dass die Volksbank als Provision zum einen das Agio und zum anderen neben dem Agio weitere Provisionen in Höhe von 3 % erhalten würde. Aus dem Emissionsprospekt konnten jedoch nur Provisionen neben dem Agio in Höhe von weiteren 2 % entnommen werden. Es stellte sich daher die Frage, ob der Emissionsprospekt bzw. insbesondere auch die darin enthaltene Mittelverwendungsrechnung schon deshalb fehlerhaft ist, weil dort tatsächlich nicht ausgewiesene Eigenkapitalbeschaffungskosten angefallen sind.
Fazit für Kapitalanleger
Das Urteil stärkt die Rechte der Anleger. Es zeigt erneut, dass auch in Verfahren gegen Banken und Sparkassen neben der Kickback-Thematik auch wegen anderer Pflichtverletzungen bestehende Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Anlegern geschlossener Fonds ist zu raten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.