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HSC Lebensversicherungsfonds Krise: Fachanwälte beraten Sie.

Veröffentlicht von Andreas Frank am 03. Juli 2013

Lange Zeit galten Beteiligungen in deutsche britische oder US-amerikanische Lebensversicherungsfonds unter deutschen Anlegern als eine hohe Rendite versprechende Anlageform. Gelockt von Renditeversprechen in teils zweistelliger Höhe haben sich seit Beginn des neuen Jahrtausends bis zu 200.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von ca. 5 Milliarden € an geschlossenen Lebensversicherungsfonds beteiligt. Zwischenzeitlich sind etliche der in den Ankauf von Lebensversicherungspolicen auf den jeweiligen Zweitmärkten spezialisierte geschlossene Beteiligungsmodelle infolge Fehlkalkulationen hohen Verbindlichkeiten und Missmanagement in wirtschaftliche Schieflage geraten. Von der Schieflage der gezeichneten Beteiligungen überproportional häufig betroffen sind dabei Anleger geschlossener Lebensversicherungsfonds aus dem Hause HSC.

HSC Lebensversicherungsfonds: Investition in Zweitmarkt Policen

Lebensversicherungsfonds investieren in „gebrauchte“ sprich bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dabei dem Versicherungsnehmer die Option bieten einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Der Status des Versicherungsnehmers bleibt durch den Verkauf unangetastet.

Lebensversicherungs-Krise : Viele HSC Lebensversicherungsfonds geraten in wirtschaftliche Schieflage

Statt in den Genuss von zum Teil in zweistelliger Höhe prognostizierter Renditen zu kommen droht nun einer Vielzahl von HSC Lebensversicherungsfonds Anlegern sogar der Totalverlust ihrer einstmals sicher eingestuften Einlagen. Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Typen von HSC Lebensversicherungsfonds näher spezifiziert werden.

1. HSC Lebensversicherungsfonds mit deutschen Zweitmarktpolicen

Neben einer in Deutschland gesetzlich festgeschriebenen und sich aus den Sparanteilen der Prämie zusammensetzenden Garantieverzinsung erhält der Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung in der Regel Überschussbeteiligungen deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Die Folge für die Fondsanleger: Sie erhalten deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.

1.1.  HSC  Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds

Zwischen 2006 und 2007 wurden seitens HSC folgende in deutsche Policen investierende Lebensversicherungsfonds am Markt platziert:

– HSC Optivita VI Deutschland
– HSC Optivita IX Deutschland

1.2.  HSC Optivita VI Deutschland und HSC Optivita IX Deutschland laufen unter Plan

Die vermeintlich sicherere Alternative auf dem Lebensversicherungsfondsmarkt – in deutsche Zweitmarkpolicen investierende Beteiligungen – entpuppte sich für die Anleger des 2006 aufgelegten HSC Optivita IX Deutschland und des 2007 aufgelegten HSC Optivita IX Deutschland schnell als finanzieller Flop: So warten die Anleger des HSC Optivita IX bereits seit 2006 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Nicht viel besser erging es den Anlegern des HSC Optivita VI Deutschland:  Diese konnten lediglich im Jahr 2008 Ausschüttungen in Höhe von 2 % verzeichnen. Im Falle eines vorzeitigen Verkaufs der Anteile müssen sich die HSC Optivita VI Deutschland und HSC Optivita IX Deutschland Anleger laut Angaben des Handelsportals www.zweitmarkt.de auf hohe Verluste einstellen: So betrug der Rückkaufswert für den HSC Optivita IX Deutschland zuletzt noch 41 % (Stand: 04.03.2013). Anteile des HSC Optivita Deutschland VI wurden zuletzt mit einem Wert in Höhe von gerade noch 28 5 % (Stand: 24.10.2012) gehandelt.

2. HSC Lebensversicherungsfonds mit britischen Zweitmarktpolicen

Im Gegensatz zu einer deutschen Kapitallebensversicherung hat der Versicherungsnehmer einer britischen Kapitallebensversicherung keinen Anspruch auf eine Grantierverzinsung. Der Versicherungsnehmer hat bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme deren Höhe sich maßgeblich an den ausgezahlten und seitens der Versicherungsgesellschaften jährlich ermittelten Prämienausschüttungen („Boni“) sowie einem bei Vertragsende zu leistenden Schlussbonus orientiert. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden HSC Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

2.1. HSC Optivita UK Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds

Zwischen 2004 und 2008 wurden seitens HSC insgesamt 7 in Britische Policen investierende Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds aufgelegt.

– HSC Optivita UK I
– HSC Optivita UK II
– HSC Optivita UK III Premium
– HSC Optivita VII UK
– HSC Optivita VIII UK Exklusiv
– HSC Optivita X
– HSC Optivita XI UK

2.2. Viele der HSC Optivita UK Lebensversicherungsfonds können Erwartungen nicht erfüllen

Die überwiegende Anzahl der in britische Zweitmarktpolicen investierenden HSC Lebensversicherungsfonds konnte die in sie gesetzten Erwartungen der HSC Fondsanleger nicht einmal ansatzweise erfüllen.
Wie dem Portal zweitmarkt.de zu entnehmen ist müssen die Anleger der zwischen 2004 und 2008 aufgelegtenH Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I (Letzter Kurs: 29 % vom 25.03.2013) HSC Optivita UK II (28 % vom 01.03.2013) HSC Optivita UK III Premium (32 % vom 21.06.2013) HSC Optivita UK VII (28 5 % vom 07.06.2013) und HSC Optivita VIII UK Exklusiv (29 5 % vom 05.02.2013) bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit sehr hohen Werteinbußen ihrer Fondsbeteiligungen rechnen. Lediglich in den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK (50 5 % vom 11.03.2013) sowie HSC Optivita XI UK (60 5 % am 05.04.2013) würden die Anleger im Falle eines vorzeitigen Verkaufs wenigstens die Hälfte des ursprünglich eingesetzten Kapitals zurückerhalten.

2.3 HSC Optivita UK Fonds: Ausschüttungen bleiben aus

Gerechnet haben sich für die HSC Fondsanleger auch die Beteiligungen an den 2008 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von jeweils € 77.174.189 00 aufgelegten Lebensversicherungsfonds HSC Optivita X UK und HSC Optivita XI UK nicht: Laut Angaben des Portals zweitmarkt.de flossen weder im HSC Optivita X UK noch im HSC Optivita UK XI zu irgendeinem Zeitpunkt Ausschüttungen.
In den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I HSC Optivita UK II HSC Optivita UK III Premium HSC Optivita VII und HSC Optivita VIII UK Exklusiv kamen die HSC Fonds Anleger zuletzt 2008 in den Genuss von Ausschüttungen.

3. Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Zweitmarktpolicen

Der in den USA vorherrschende Lebensversicherungsfonds- Typus ist die Risikolebens- bzw. Todesfallversicherung. Im Gegensatz zu Deutschland dient die Lebensversicherung in den USA vornehmlich der Absicherung privater Risiken. Die Ablaufleistung wird in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Im Zusammenhang mit in US amerikanische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds ist oftmals von einer „Wette auf den Tod“ die Rede. Hintergrund: Die Rentabilität bemisst sich vorliegend am Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Denn nur bei einem möglichst frühen Ableben des Versicherungsnehmers profitiert die in diesem Falle keine weiteren Prämien mehr auskehrende Fondsgesellschaft.
Derzeit leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds unter bereits zum Zeitpunkt der Auflage veralteten Sterblichkeitsannahmen. Infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften – länger als ursprünglich prognostiziert – Prämienausschüttungen vornehmen. Neben der verlängerten Fortzahlung der Versicherungsprämien leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds darüber hinaus unter zum Teil hohen Darlehensverbindlichkeiten. Folge für die Anleger: Auch in diesem Fall müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

3.1 HSC US – Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds

Insgesamt wurden seitens HSC zwischen 2003 und 2004 zwei auf den Handel mit US Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds spezialisierte Lebensversicherungsfonds aufgelegt.

HSC US-Leben Select I
HSC Optivita USA II

3.2 Beide HSC US Lebensversicherungsfonds bereits aufgelöst

Auch die in US Policen investierenden HSC Lebensversicherungsfonds HSC US-Leben Select I und HSC Optivita USA II liefen nicht planmäßig. So konnten weder im 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von $ 80.310.000.000 aufgelegten HSC US – Leben Select I noch im 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von $  147.320.000 00 aufgelegten HSC Optivita USA II die im Prospekt anvisierten Ausschüttungen erzielt werden. Im Jahr 2012 stimmten sowohl die Anleger des HSC US Leben Select I als auch die des HSC Optivita USA II für die Veräußerung der kompletten Policenportfolios. Zwischenzeitlich sind die beiden seitens HSC aufgelegten US Lebensversicherungsfonds aufgelöst.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger geschlossener HSC Lebensversicherungsfonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem HSC Lebensversicherungsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von HSC Lebensversicherungsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Was können geschädigte Anleger problematischer bzw. in Schieflage geratener HSC Lebensversicherungsfonds jetzt tun?

Betroffene Anleger von problematischen bzw. in Schieflage geratenen HSC Lebensversicherungsfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche durch unsere bereits eine Vielzahl geschädigter HSC Fonds Anleger vertretene Kanzlei umfassend überprüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann