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HSC Optivita UK II aktuell: LG Hannover verurteilt Finanzdienstleister

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. April 2016

Beratungssituation-nur-Hände

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Hannover einen Finanzdienstleister zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt.

HSC Optivita UK II-Urteil: Sachverhalt und Entscheidung

Die Klägerin beteiligte sich im Jahr 2006 an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II. Dieser Fonds investierte in bereits bestehende britische Lebensversicherungsfonds, die auf dem dortigen Zweitmarkt erworben werden sollten. Die Klägerin machte geltend, sie sei von der Beklagten nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile sowie die anfallenden Provisionen aufgeklärt worden. Auch sei ihr der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben worden.

Das Landgericht Hannover war nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Klägerin der Emissionsprospekt für die streitgegenständliche Beteiligung nicht rechtzeitig übergeben wurde. Weiter kam es zu dem Ergebnis, dass die Klägerin im Rahmen der Beratung nicht ordnungsgemäß über die enge Verflechtung der Treuhänderin mit der Emittentin/Initiatorin und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte aufgeklärt wurde. Darüber hinaus war es davon überzeugt, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über die an die Beklagte geflossenen Provisionen von mehr als 15 % aufgeklärt worden war. Folgerichtig verurteilte das Landgericht Hannover den Finanzdienstleister zum Schadensersatz.

Fazit zum Urteil

Auch diese Entscheidung stärkt die Position geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche auch gegen sogenannte freie Anlageberater noch mehrere Jahre nach Zeichnung erfolgversprechend sein kann. Anlegern raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.