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HSC Optivita VIII UK Exklusiv: LG Frankfurt verurteilt Frankfurter Sparkasse erneut

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. April 2016

Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei für einen Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv erstrittenen Urteil vom 08.04.2016 hat das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse erneut zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung verurteilt.

HSC Optivita VIII UK Exklusiv: Sachverhalt und Entscheidung

Der Kläger machte aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegen die Sparkasse Frankfurt geltend. Hintergrund war eine Beteiligung seiner beiden Söhne an dem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds. Die Zeichnung erfolgte im Jahr 2007. Es wurden Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Nachteile einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds aufgeklärt hatte. Folgerichtig verurteilte es die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz. Damit ist es erneut gelungen, ein positives Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse zu erstreiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung des Landgerichts stärkt die Position geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass die erfolgreiche Durchsetzung bestehender Ansprüche gegen Banken und Sparkassen erfolgversprechend ist.

Was können betroffene Anleger geschlossener Fonds jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird empfohlen, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.