0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

HSC Optivita VIII UK Exklusiv: LG Frankfurt verurteilt Frankfurter Sparkasse erneut

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. April 2016

In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv erstrittenen Urteil vom 08.04.2016 hat das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse erneut zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.

HSC Optivita VIII UK Exklusiv: Sachverhalt und Entscheidung

Der Kläger machte aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Frankfurt geltend. Hintergrund war eine Beteiligung seiner beiden Söhne an dem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv. Die Zeichnung erfolgte im Jahr 2007. Geltend gemacht wurden Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte keine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds einhergehenden Risiken und Nachteile erfolgt ist. Folgerichtig hat es die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt. Damit ist es erneut gelungen, gegen die Frankfurter Sparkasse ein positive Urteil zu erstreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung des Landgerichtes stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche gegen Banken und Sparkassen erfolgversprechend ist.

Was können betroffene Anleger geschlossener Fonds jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular  haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.