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Insolvenz EEV AG: Schadensersatzansprüche vor Verjährung prüfen lassen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 03. November 2021

Windräder-Himmel

Die Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG hat Interessierten Genussrechten und partiarischen Darlehen angeboten und mit hohen Zinsversprechen gelockt. Doch statt satter Gewinne hat diese Kapitalanlage die Inhaber*innen von Genussrechten und partiarischen Darlehen in Kontakt mit dem Insolvenzrecht gebracht. Betroffenen droht der Totalverlust ihrer Anlage, denn im Insolvenzverfahren wird es kaum eine Quote für die nachrangigen Gläubiger*innen geben. Betroffenen stellt sich daher die Frage, was sie tun können, um ihre finanziellen Verluste zu kompensieren. Wir raten allen Betroffenen, Schadensersatzansprüche gegen liquide Gegner prüfen zu lassen, solange diese Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Insolvenzverfahren und staatsanwaltliche Ermittlungen

Die EEV AG hatte ab 2012 nach Angaben ihres Insolvenzverwalters rund 26 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben, davon rund 16,7  Millionen in Form von Genussrechten und rund 9,5 Millionen Euro in Form von partiarischen Darlehen. Mit den Anlegergeldern sollte der Kauf eines Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg und die Entwicklung eines Offshore-Windparks in der Nordsee finanziert werden. Diese Kombination von Biomasse und Windkraft wurde als lukratives und sicheres Invest beworben, mit jährlichen Zinsen in Höhe von 6 % und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung zwischen 1% und 3%. Bereits aus den Gewinnen des Biomasseheizkraftwerkes könne man die Zinsen für die Genussrechte bezahlen. Doch es kam anders: Der Windpark wurde nie gebaut. Bereits Ende des Jahres 2015 stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag. Im Februar 2016 hat das zuständige Insolvenzgericht im Meppen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt. Dieser teilte den Genussrechtsinhaber*innen bereits mit, dass mit Zahlungen im Insolvenzverfahren nicht zu rechnen sei.

Bereits seit 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter anderem wegen Kapitalanlagebetruges. Anfang Oktober 2021 hat schließlich der Prozess vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen gegen fünf ehemalige Mitarbeiter der EEV Erneuerbare Energien Versorgung AG begonnen. Für Betroffene verdüstert sich die Situation, denn die vorhandene Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortlichen und Hintermänner der EEV AG abdecken könnte, zahlt meist nicht bei Straftaten.

Schadensersatz wegen Falschberatung

Eine Möglichkeit, in Genussrechte oder partiarische Darlehen investiertes Geld zu retten ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es gilt: Wer über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurde, kann Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung handelt es sich nach unserer mehr als 25jährigen Erfahrung als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht  um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger*innen und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren. Denn im Erfolgsfall werden Anleger*innen so gestellt, als hätten ob sie nie an dieser Kapitalanlage beteiligt hätten.

Der Vertrieb der Genussrechte erfolgte im Jahr 2013. Seit dem 1. Januar 2013 müssen Finanzdienstleister eine Haftpflichtversicherung vorhalten. Zuvor geschah dies noch freiwillig. Unter bestimmten Umständen kann auch direkt gegen den Haftpflichtversicherer vorgegangen werden.

Betroffene sollten unbedingt die Verjährung beachten: Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden können. Die absolute Verjährung tritt spätestens genau zehn Jahre nach Annahme der Zeichnung durch den Emittenten. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Urteil zugunsten eines geschädigten Anlegers

Das Landgericht Saarbrücken hat festgestellt, dass der Verkaufsprospekt der EEV AG Genussrechte fehlerhaft ist (Az. 1 O 443117). Im Prospekt wurden keine Angaben dazu gemacht, dass die Umsetzung des geplanten Offshore-Windparks „Skua“ unsicher ist. Der Windpark sollte in einem Übungsgebiet der Bundeswehr entstehen, wogegen sich diese bereits Jahre vor Erstellung des Prospekts wehrte und erfolgreich Einspruch einlegte.
Im Ergebnis hat der Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Konzernmutter der EEV AG in Österreich. Da diese von der Insolvenz nicht betroffen ist, könnten die Ansprüche auch erfolgreich durchgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EEV AG Insolvenz: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann