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Insolvenz Primus Concept Gruppe: Rechtlicher Rat und kostenfreie Erstberatung

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 03. März 2023

Das Amtsgericht München hat am 24.02.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG eröffnet (Az. 1542 IN 487/23). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt. Neben dem Verkauf von Immobilien sammelte die Primus Concept Gruppe über Nachrangdarlehen und Crowdfunding Geld insbesondere von Kleinanlegern und Kleinanlegerinnen ein. Diese fragen sich nun, wie sie ihr investiertes Geld schützen können.

Geldanlagen und Insolvenz Primus Concept Gruppe

Die Primus Concept Unternehmensgruppe ist als Bauträger und Projektentwickler für Pflege- und Wohnimmobilien tätig. Zu den Standorten der aktuellen Immobilien werden auf der Website von Primus Concept 23 Healthcare-Objekte (Pflegeimmobilien) und 37 Residental-Objekte (Wohnimmobilien bzw. Immobilien für betreutes Wohnen) überwiegend in Bayern und Baden-Württemberg aufgelistet. Jedes Projekt soll als eigenständige rechtliche Einheit in Form einer GmbH & Co. KG realisiert worden sein. Nach einem Bericht des Handelsblatts wird der Insolvenzverwalter zunächst alle Primus-Projekte prüfen. Insgesamt gehören mehr als 80 Unternehmen zur Primus Concept Gruppe.

Nachrangdarlehen und Crowdinvesting als Kapitalanlage – Kostenfreie Erstberatung

Die Gruppe sammelte unter anderem auch Mezzanine- und Eigenkapital über Crowdinvesting Geld von Kleinanlegern und Kleinanlegerinnen. Anleger*innen sollten bedenken, dass eine Investition über Nachrangdarlehen in Immobilien und Crowdinvesting Immobilien keine Selbstläufer sind. Insolvenzen gibt es nicht nur bei Start-up-Projekten, sondern auch im Bereich Crowdinvesting Immobilien. Investitionen in Immobilien werden häufig als renditestark und sicher beworben. Diese Attribute übertragen die Anbieter*innen häufig auch auf Kapitalanlagen in Immobilien, die tatsächlich eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken sind. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust des investierten Geldes.

  • Sollten Interessierte nicht umfassend über die Risiken eines Nachrangdarlehens aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Als Rechtsfolge werden sie so gestellt, als ob er die Anlage nie gezeichnet hätte. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche handelt es sich erfahrungsgemäß um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren.
  • Noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet und eine Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle nicht möglich. Im Insolvenzfall ergeben sich neben der Prüfung zur Wirksamkeit der Nachrangklausel weitere Fragestellungen, zu denen wir Betroffene gerne beraten.

Wir raten bereits jetzt dazu, alle in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz, Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

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