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Insolvenz Terragon: Anleihe in der Krise

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 13. Juli 2022

Geschäftsentwicklung

Die Terragon AG, Projektentwicklerin für Senioren- und Pflegeimmobilien mit Sitz in Berlin, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Terragon hat im Jahr 2019 eine Anleihe emittiert. Gerät die Anleihe ausgebende Gesellschaft in die Krise oder muss sie einen Insolvenzantrag stellen, sind die Anleihegläubiger*innen meist ratlos. Wir informieren betroffene Anleger*innen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung über ihre Rechte und Möglichkeiten.

Terragon AG und Töchtergesellschaften melden Insolvenz an

Wie das Unternehmen per Ad-hoc-Mitteilung am 29.06.2022 bekannt gab, werde es für die Terragon AG und wesentlichen Tochtergesellschaften einen Insolvenzantrag stellen. Diese sind die Terragon Wohnbau GmbH, Terragon Projekt GmbH und Terragon Vertrieb GmbH. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zwischenzeitlich Dr. Rainer Eckert für die Terragon AG und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Dr. Stefanie Zulauf für die Tochtergesellschaften bestellt.

Wie Terragon weiter mitteilte, ist die Tochtergesellschaft Terragon Wohnbau zahlungsunfähig. Verhandlungen über den Verkauf des Projekts in Welkerstift Duisburg seien gescheitert. Die Terragon AG selbst sei zwar noch zahlungsfähig, man habe sich aber für eine Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzverfahren entschieden.

Update: Am 01.09.2022 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften eröffnet:

  • TERRAGON AG
  • TERRAGON Wohnbau GmbH
  • TERRAGON VERTRIEB GmbH
  • TERRAGON PROJEKT GmbH

Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf und für die TERRAGON AG Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt. Insolvenzgläubiger und Insolvenzgläubigerinnen sollen ihre Forderungen bis zum 30.09.2022 anzumelden.

Terragon Anleihe in der Krise

Die Terragon-Anleihe mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 25 Mio. Euro wurde im Mai 2019 emittiert und hat eine Laufzeit von fünf Jahren:

  • ERRAGON-Anleihe 2019/2024, ISIN DE000A2GSWY7/ WKN A2GSWY

Im Mai 2022 wurde deutlich, dass sich die Terragon AG in einer schwierigen Situation befindet. Anleihegläubiger*innen wurden gebeten, die am 24. Mai 2022 fällige Zinszahlung für einen Zeitraum von rund acht Monaten bis zum 31. Januar 2023 zu stunden. Diese stimmten der Stundung zu. Die aktuelle Krise konnte dies indes nicht verhindern. Die Frage, ob und wie viel Geld die Investoren der bis Mai 2024 laufenden Anleihe am Ende noch erhalten werden, ist offen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Grundsätzlich gilt: Für Anleger*innen, die ihr Geld sicher und mit berechenbarer Rendite veranlagen wollen, ist der Kauf von Anleihen ungeeignet. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung, hätten betroffene Anleger*innen von ihrem Anlageberater, ihrer Anlageberaterin oder von ihrer Bank umfassend über die Risiken einer Anleihe aufgeklärt werden müssen. Soweit dies nicht geschehen ist kommt eine Haftung  bzw. Rückabwicklung in Betracht.

Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann