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Ikarus Design insolvent: Was Anleger mit Beteiligungen über Nachrangdarlehen und Anleihen tun können

Veröffentlicht von Melanie Poch am 28. März 2024

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Die Ikarus Design Handel GmbH mit Sitz im hessischen Gelnhausen hat Anfang Januar 2024 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Antragsverfahren wurde am 10.01.2024 eröffnet. Anleger*innen, die sich über Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen an die bzw. der Ikarus Design Verwaltungs GmbH & Co. KG beteiligt haben, fürchten um ihr investiertes Kapital. Sie können ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche in Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung von unserer Kanzlei prüfen lassen.

Insolvenzantrag Ikarus Design Handel GmbH

Das Amtsgericht Hanau hat am 10.01.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH eröffnet (Az. 70 IN 7/24). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde am 29.02.2024 Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann bestellt. Das Amtsgericht Hanau hat am 01.04.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat zur Forderungsanmeldung bis zum 24.05.2024 aufgefordert.

Die Insolvenz hat Auswirkungen auf Anleger*innen, die sich über folgende Arten von Kapitalanlagen beteiligen konnten:

  • Namensschuldverschreibungen der Ikarus Design Verwaltungs GmbH & Co. KG. Interessierte konnten sich ab einer Mindestbeteiligung in Höhe von 20.000,- Euro beteiligen und sollten jährliche Zinsen in Höhe von 4,2 % erhalten.
  • Nachrangdarlehen / Partiarische Darlehen an die Ikarus Design Verwaltungs GmbH & Co. KG. Interessierte konnten sich ab einer Mindestbeteiligung in Höhe von 20.000,- Euro beteiligen und sollten jährliche Zinsen in Höhe von 4 -5 % erhalten.

Der in Aussicht gestellte Rückzahlungstermin für die Namensschuldverschreibungen am 31.01.2024 wurde infolge des Insolvenzantrages nicht eingehalten. Darlehensgeber*innen wurden Mitte Februar über den Insolvenzantrag informiert und um die Stundung fälliger Zahlungen bis zum 31.08.2024 gebeten. In der Zwischenzeit ist ein Verlust des investierten Kapitals sehr wahrscheinlich.

Ikarus Design insolvent: Was können Betroffene tun?

  1. Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren: Forderungen können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Im Insolvenzfall nehmen wir für unsere Mandanten*innen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter die vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durchsetzen. Bei Nachrangdarlehen handelt es sich regelmäßig um unbesicherte, qualifiziert nachrangige Darlehen. Im Insolvenzfall erfolgt eine Befriedigung erst nach allen anderen Gläubiger*innen, so dass die Betroffenen meist leer ausgehen. In der Vergangenheit haben Gerichte in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind. Liegen die Voraussetzungen für eine wirksame Nachrangklausel nicht vor, könnten Geschädigte ihre Forderungen ohne Nachrangigkeit anmelden.

Durch die Insolvenzquote wird meist nur ein Bruchteil der Verluste der Betroffenen ausgeglichen. Um einer größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir zusätzlich die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche ist zusätzlich oder alternativ zur Anmeldung des Schadens zur Insolvenztabelle möglich.

  1. Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Bei Nachrangdarlehen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Anleger*innen müssen umfassend über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden. Anlageberater*innen und Vermittler*innen können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Sie müssen auch über die mangelnde Eignung als Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wurde nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften die Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche kümmern wir uns auch um die Anmeldung Ihrer Insolvenzansprüche. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann