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Insolvenzantrag Wirecard: Schadensersatz für Aktionäre möglich

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 26. Juni 2020

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Die Wirecard AG hat am 25.06.2020 beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Berichte über Ungereimtheiten in den Bilanzen gab es bereits seit einigen Jahren. Als im Juni bekannt wurde, dass Wirecard die Vorlage des Jahresabschlusses 2019 erneut verschieben muss, brach der Aktienkurs dramatisch ein. In einer Ad-hoc-Mitteilung teilte der Vorstand der Wirecard AG mit, dass nach weiteren Prüfungen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro nicht wahrscheinlich seien. Die Talfahrt geht weiter; Medienberichten zufolge wollen nun auch die Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard ihre Geschäftsbeziehungen überdenken. Wirecard Schadenersatz: Wirecard-Aktionäre fragen sich nun, welche Folgen die Insolvenz für sie hat und ob betroffene Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben.

Insolvenzantrag Wirecard: Kostenlose Ersteinschätzung für Aktionäre

Wer haftet, wenn ein Wertpapier Verluste einbringt?

Gerichte befassen sich schon seit Jahrzehnten mit gescheiterten Kapitalanlagen in Wertpapiere. Insofern besteht in vielen Bereichen eine gefestigte Rechtsprechung. Grundsätzlich haftet der Vermittler oder der Bankberater, wenn auf eintretende Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurde. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch unter Umständen Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden. Möglich ist auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Onlinebroker, weil eine Order nicht oder verspätet ausgeführt wurde. In einigen Fällen war beispielsweise ein Zugriff auf das Depot aus technischen Gründen nicht möglich oder Aufträge wurden erst mit stundenlanger Verzögerung ausgeführt. Im Falle von Wirecard-Skandal könnten auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bestehen. E&Y ist seit Jahren Abschlussprüfer des Konzerns und hat in dieser Zeit die Jahresabschluss-Testate nicht ergänzt oder eingeschränkt, sondern wohl fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Lesen Sie mehr zum Thema „Finanzskandal Wirecard: EY Wirtschaftsprüfer als Haftungsgegner für Aktionäre?“ im aktuellen Fachbeitrag.

Hinweis: Unser Rat in der jetzigen Situation lautet: Ruhe bewahren. Aktuell laufen weder Fristen, noch sind Massenverfahren eröffnet worden, zu welchen man sich anmelden könnte. Die Nachrichtenlage ist sehr dynamisch und allmählich kristallisieren sich die Anspruchs- oder auch Klagegegner heraus. Unsere Kanzlei wird in den nächsten Wochen und Monaten jegliche Erkenntnisquellen weiter auswerten.

Unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen

Für private Anleger sind Fälle fehlerhafter, verspäteter oder unterbliebener Ad-hoc-Mitteilungen von wichtiger Bedeutung. Als große Beispiele in der jüngeren Börsengeschichte gelten die Verfahren gegen die Deutsche Telekom und den VW Konzern. So hatte die VW Aktie nach Bekanntwerden des Dieselskandals innerhalb von zwei Wochen mehr als 40 Prozent an Wert verloren. Die Aktionäre waren selbstverständlich alarmiert. In einem solchen Fall gilt, dass die Unternehmen ihren Aktionären reinen Wein einschenken müssen, damit diese gegebenenfalls rechtzeitig reagieren können. Daher müssen börsennotierte Unternehmen ihre Aktionäre umgehend per Ad-Hoc-Mitteilung informieren, sobald sich Entwicklungen ergeben, die den Kurs der Aktie beeinflussen könnten. Spezialisierte Rechtsanwälte wissen, dass in einem solchen Fall schnelles Handeln notwendig ist und sehr komplexe Sachverhalte in kürzester Zeit aufgearbeitet werden müssen, um verspätete oder unvollständige Ad-Hoc-Mitteilungen beweisen zu können.

Schadensersatz im Wirecard Bilanzskandal: Das können betroffene Anleger tun

Ansprüche auf Schadensersatz könnten Anleger für Käufe bis zurück in das Jahr 2016 haben. Das gilt unabhängig davon, ob die Wertpapiere noch gehalten werden oder bereits verkauft wurden. Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

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Hinweis: Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Innerhalb einer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Aktionäre sind im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt. Unsere 25jährige Erfahrung hat gezeigt: Es empfiehlt sich stets zunächst kühlen Kopf zu bewahren und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser wird aus den verschiedensten Möglichkeiten ein im individuellen Fall sinnvolles Vorgehen anraten können.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Wirecard-Aktionäre

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen auf Schadensersatz
  • Umfassende Prüfung Ihrer Anspruche gegenüber allen in Frage kommenden Gegnern
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  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben Fragen zum Thema Wirecard Schadensersatz? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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