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KBA entdeckt weitere Abschalteinrichtungen in Mercedes E-Klasse

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 20. September 2023

Mercedes-Fahrer-Hände-am-Lenkrad

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat weitere unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselautos gefunden. In einem von der Deutschen Umwelthilfe veröffentlichen Schreiben droht das KBA mit der Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Drei Abschalteinrichtungen in Mercedes E-Klasse festgestellt

Rund acht Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei VW werden immer noch neue Informationen zu weiteren unzulässigen Abschalteinrichtungen bekannt. Aktuell hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Anordnung des KBA zu einem Mercedes-Benz E 350 Blue TEC mit dem Motor OM 642 und der Euro Norm 6 veröffentlicht. In dem Schreiben bewertet das KBA drei Strategien als kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtung. Die damalige Mercedes-Benz AG wird dazu aufgefordert, unverzügliche Abhilfe zu schaffen, andernfalls drohe die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge. Das Scheiben wurde Anfang Juli 2023 erstellt und ist auf der Seite der DUH abrufbar.

Teilweise beziehen sich die bemängelten Abschalteinrichtungen auf bekannte Strategien wie das Thermofenster. Bislang gab es noch keinen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge. Den Kunden und Kundinnen wurde im Rahmen einer freiwilligen Service-Maßnahme ein Software-Update angeboten. Dies ist nach Ansicht des KBA nun wohl ungenügend. Die weiteren entdeckten Abschalteinrichtungen richten sich nach dem Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte beim AdBlue Verbrauch und der Motorstarttemperatur.

Aktuelle Urteile des EuGH und BGH im Dieselskandal

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21.03.2023 erneut entschieden, dass ein Thermofenster eine unzulässige Einschalteinrichtung darstellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil daraufhin seine bisherige Rechtsprechung geändert und Schadenersatzansprüche bei Thermofenstern bejaht. Betroffene erhalten bis zu 15 % des Kaufpreises als Entschädigung für Wertverlust und drohende Stilllegung zurück.

Wurden in Dieselautos nicht nur das Thermofenster, sondern eine oder mehrere andere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, stehen Betroffenen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Sie können dann den Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder eine Entschädigung erhalten.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann