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BGH bestätigt Schadensersatz bei Thermofenster
Veröffentlicht von Christopher Kress am 26. Juni 2023
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute sein Urteil zum Thermofenster im Dieselskandal verkündet (Urteile vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22). Wie nach der Verhandlung am 08.05.2023 erwartet, hat der BGH Schadensersatzansprüche im Dieselskandal bejaht. Die Urteile betreffen jene Fälle, in denen es um eine andere illegale Abschalteinrichtung als die Prüfstanderkennung von VW zum Motor EA 189 geht und auch die Haftung der Automobilhersteller bei einfacher Fahrlässigkeit. Betroffene erhalten bis zu 15 % des Kaufpreises als Entschädigung für Wertverlust und drohende Stilllegung zurück.
BGH folgt verbraucherfreundlicher EuGH-Rechtsprechung: Schadensersatz bei Thermofenster
Der BGH gibt seine bisherige Auffassung auf und bejaht Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster in Dieselautos. Damit setzt der BGH das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März dieses Jahres zum Thema Thermofenster und Schadensersatz um. Das EuGH-Urteil besagt, dass Thermofenster im Allgemeinen unzulässig sind, mit einigen wenigen Ausnahmen. Im Gegensatz zu den bisherigen Ansichten der deutschen Richter, haben die Luxemburger Richter die Anforderungen für Schadenersatz nahezu eliminiert. Geschädigte müssen nun nicht mehr nachweisen, dass sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Vielmehr müssen nun die Hersteller nachweisen, dass sie weder vorsätzlich gehandelt noch fahrlässig verkannt haben, dass im Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist.
Positive Entscheidung für Millionen Autofahrer
Die aktuellen BGH-Urteile wurden in Verfahren zu Dieselautos von VW, Audi und Mercedes gefällt. Auswirkung haben die Urteile jedoch nicht nur unmittelbar auf diese Hersteller, sondern nahezu die gesamte Automobilindustrie. Die Mehrzahl der Fahrzeughersteller setzt auf Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster und wird nun in unzähligen Fällen Diesel-Kläger finanziell entschädigen müssen. Betroffene sind belastet durch den Wertverlust und drohende Stilllegungen ihres Fahrzeuges.
Gegen vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte EU-Typengenehmigungen klagt die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in rund 120 Prozessen. Der Verband spricht von bis zu zehn Millionen betroffener Fahrzeuge. In einem Fall hat das Verwaltungsgericht Schleswig bereits entschieden, dass das vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung zu bewerten ist und den Freigabebescheid für einen VW Golf Plus TDI 2.0L aufgehoben (Az. 3 A 113/18). Die DUH kündigte an, gegen weitere Hersteller wie die VW-Tochterunternehmen Audi und Porsche, BMW und Mercedes-Benz vorzugehen. Da in nahezu allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist, drohen jetzt für Millionen Fahrzeuge Rückrufe im Dieselskandal.
Entschädigung im Dieselskandal fordern: Kostenfreie Ersteinschätzung
Die verbraucherfreundliche Entwicklung zum Schadenersatz im Dieselskandal betrifft alle Hersteller und Marken, denn in nahezu allen Fahrzeugen ist ein Thermofenster verbaut. Schützen Sie sich vor Wertverlust, Rückrufen und einer drohenden Stilllegung des Fahrzeuges. In sehr vielen Fällen können Schadensersatzansprüche zehn Jahre lang geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob das Auto zwischenzeitlich verkauft wurde.
Sie können schnell und unkompliziert online eine Ersteinschätzung unserer spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen anfordern, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz gegen die unterschiedlichen Hersteller stehen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir nicht nur Ihre Chance auf Schadensersatz, sondern wir kümmern uns auch um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
Tipp für alle ohne Rechtsschutzversicherung: Rechte im Dieselskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.
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