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KGAL/ALCAS Medienfonds-Anleger von Steuernachforderungen betroffen – Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte

Veröffentlicht von Andreas Frank am 29. Oktober 2010

Gleiches Problem bei einem anderen Fondsinitiator: Auch die Anleger der KGAL/ ALCAS Medienfonds erhielten kürzlich unerfreuliche Post von ihren Wohnsitzfinanzämtern. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2004 wurde auch den von der KGAL/ALCAS-Gruppe aufgelegten Medienfonds (MFP Munich Film Partners MAT Movies MMDP und MACRON) die steuerliche Verlustabzugsfähigkeit nachträglich aberkannt.

KGAL/ALCAS Medienfonds: Steuerrückforderungen drohen

Rund 20.000 Anlegerinnen und Anleger haben sich zwischen 1998 und 2004 an den insgesamt 13 von der KGAL/ALCAS-Gruppe aufgelegten Medienfonds mit einem Investitionsvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro beteiligt. Entgegen den Prognosen haben sich die den Anlegern bei Zeichnung in Aussicht gestellten Renditeerwartungen nicht erfüllt. Neben dem drohenden Totalverlust der geleisteten Einlage sehen sich die Anleger nun mit hohen Steuerrückforderungen konfrontiert.

Hintergrund: Bei den vorgenannten Beteiligungen handelt es sich um Medienfonds mit einer sog. Defeasance-Struktur, d.h. die am Ende der Laufzeit vereinbarte einmalige Lizenzzahlung wird durch eine Bank garantiert.

Zudem sind die zu produzierenden Filme vollständig festgelegt, was eine Mitbestimmung der Investoren von vornherein ausschließt. Diese müssen selbst unmittelbar an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Damit ist die Produzenteneigenschaft für den Anleger/Fonds vorliegend nicht gegeben. Mangels unternehmerischen Risikos des Anlegers – Grundvoraussetzung für die steuerliche Verlustzuweisung – entfällt damit die Möglichkeit, steuerliche Anfangsverluste im Wege der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Statt sich auf einen positiven Ausgang der von der Fondsgeschäftsführung in Aussicht gestellten Klageverfahren gegen die geänderten Steuerbescheide zu verlassen, sollten sich auch betroffene KGAL / ALCAS Anleger nicht mit ihrer Situation abfinden, sondern jetzt aktiv werden.

Wie bereits an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Problematik der Medienfonds und Filmfonds berichtet, bestehen für betroffene KGAL / ALCAS Anleger gute Chancen, bei in der Regel nicht oder nicht ausreichend erfolgter Risikoaufklärung sowie Prospektmängeln Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Projektbeteiligten (Fondsverantwortliche / Vertrieb / Bank) mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen.

Betroffene Anleger sollten sich diesbezüglich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann