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König & Cie. Renditefonds 65 "Dritte Britische Leben": Kanzlei AKH-H erstreitet positives Urteil gegen einen freien Finanzvermittler

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Prozess hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 20.09.2017 einen freien Finanzvermittler zum Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Kläger seinerzeit nicht ordnungsgemäß über die fehlende Veräußerbarkeit und das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
König & Cie. Renditefonds 65 Dritte Britische Leben: Urteil des LG Frankenthal
Der Kläger unterzeichnete im Jahr 2006 eine Beitrittserklärung zu dem von der Beklagten vermittelten König & Cie. – Renditefonds 65 „Dritte Britische Leben“. Gegenstand der Beteiligung war die Investition in bereits bestehende britische Lebensversicherungen, die auf dem dortigen Zweitmarkt erworben werden sollten. Der Kläger hatte bereits zuvor in geschlossene Fondsbeteiligungen investiert. Im Vorfeld der Zeichnung kam es zu mehreren Beratungsgesprächen und im Zusammenhang mit der Zeichnung auch zur Unterzeichnung eines Beratungsprotokolls. Der Kläger war der Ansicht, dass er hinsichtlich der Beteiligung an dem König & Cie. – Renditefonds 65 „Dritte Britische Leben“ nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile aufgeklärt worden sei.
Wie bereits dargestellt, hat das Landgericht Frankenthal die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger erhält damit seinen gesamten Schaden ersetzt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, es sei nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der damalige Berater dem Kläger gegenüber mündlich bestehende Risiken und Nachteile verharmlost und deren Eintritt als nur theoretisch denkbar, für die konkrete Anlageentscheidung aber als unerheblich dargestellt habe. Auf den Inhalt und das Zustandekommen von Beratungsprotokollen sowie die Frage der rechtzeitigen Übergabe des Emissionsprospektes kam es nach dem Vorrang des gesprochenen Wortes nicht mehr an. Zutreffend hat das Gericht auch darauf hingewiesen, dass weder die günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers noch seine berufliche Stellung ausgenutzt werden durften, um ihn durch fehlerhafte oder zu optimistische Beratung zu bestimmten Anlageentscheidungen zu veranlassen.
Fazit des Urteils
Das Urteil stärkt die Rechte der Anleger. Es zeigt einmal mehr, dass auch ein unterschriebenes Beratungsprotokoll kein Freibrief für den Berater ist, bestehende Risiken und Nachteile mündlich zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.
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