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Kriselnde "grüne" Kapitalanlagen bei der UDI GmbH

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 24. Juni 2019

Biogas-Anlage

Die in Nürnberg ansässige UDI GmbH emittiert und vertreibt Solarfonds, Windfonds, Biogasfonds, Nachrangdarlehen und Genussrechte. Die Anlegergelder fließen in sogenannte „grüne Geldanlagen“ wie Windkraft-, Solar- und Biogas-Anlagen oder ökologische Gebäude, sogenannte green buildings. Etwa 17.500 Anleger haben in die verschiedenen Projekte der UDI GmbH investiert. Aktuelle Informationen zum Themen finden Sie auch unter UDI Insolvenz.

Update 03.05.2021: Insolvenz UDI Energie Festzins VI
Das Amtsgericht Leipzig hat am 29.04.2021, Az. 401 IN 775/21, das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG in Eigenverwaltung eröffnet. Zudem haben Tausende Anleger ein Schreiben erhalten, in dem sie dazu aufgefordert werden, auf große Teile Ihrer Forderungen zu verzichten und einer Änderung der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Kapitalanlage zuzustimmen. Betroffen von der Restrukturierung sind laut einem Bericht des Handelsblattes 13 UDI-Tochtergesellschaften. Wir raten betroffenen Anlegern dazu, die Zeit bis zum 21.05.2021 zu nutzen und alle möglichen Ansprüche umfassend prüfen zu lassen.

Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche

Update 20.05.2021: Das Informationsportal Investmentcheck berichtet, dass die UDI Projektgesellschaft Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG einen Insolvenzantrag gestellt hat. Bislang wurde noch kein Insolvenzverfahren bzw. vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Sowohl die geschlossene Fonds UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG und UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG. als auch die Vermögensanlage UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG haben sich an der Biogasanlage beteiligt. Betroffenen Anlegern könnten Ausfälle Ihres investierten Kapitals drohen.

BaFin warnt: Möglicher Ausfall von Forderungen

Gleich vier Mal musste die UDI GmbH im Juni 2019 nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) Meldungen zum „Möglichen Ausfall von Forderungen“ auf der Homepage der BaFin bekannt machen. Die Veröffentlichungen betreffen folgende Investments:

  • UDI Energie FESTZINS 10
  • UDI Energie FESTZINS 11
  • UDI Energie FESTZINS 12
  • UDI Sprint FESTZINS IV

Am 18.12.2020 folgt die nächste Serie an Veröffentlichungen von Warnhinweisen. Die BaFin weist in drei Meldungen auf einen möglichen Ausfall von Forderungen bei der UDI GmbH hin. Betroffen nun die folgenden Gesellschaften:

  • UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS 13 GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG

Aufgelegt in den Jahren 2015-2017, haben diese Vermögensanlagen zur Investition in Anlagen erneuerbarer Energien Nachrangdarlehen an verschiedene Projektgesellschaften vergeben. Veröffentlichungen gemäß §11 VermAnlG gab es auch im Jahr 2018; diese haben die folgenden Anlagen betroffen:

  • UDI Sprint FESTZINS IV
  • UDI Biogas 2011

Wie kommt der Forderungsausfall zustande und wie ist die Konstellation Anleger – Emittentin – Projektgesellschaft? Beispielsweise hat die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG als Emittentin Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG gewährt. Mitte des Jahres 2018 hat die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Es muss jedoch nicht stets ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen, in den übrigen Fällen sind Zahlungen auf die Verbindlichkeiten nach den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Projektgesellschaften aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen nicht möglich. Kommt die Projektgesellschaft den Zins- und Rückzahlungsansprüchen aus den Nachrangdarlehensverträgen nicht nach, hat dieser Forderungsausfall negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.

In den Jahresabschlüssen des Jahres 2019 von UDI Energie FESTZINS 10, UDI Energie, ESTZINS 11, UDI Energie FESTZINS 12 und UDI Sprint FESTZINS IV sind die Aussichten im Lagebericht für Anleger wenig erfreulich. Die sehr heißen und niederschlagsarmen Sommer 2017 und 2018 seien in vielen Regionen die Bodenwasserspeicher nicht aufzufüllen. Dies wirke sich „teilweise negativ auf Verfügbarkeit und Qualität der Substrate für die Biogasanlagen aus“. Die Gesellschaften weisen zum 31.12.2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus. Weiter heißt es „Die Gesellschaft erwartet aber in vorsichtiger Betrachtung hier erst ab 2021 eine Verbesserung der Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer.“

Nachrangdarlehen
Diese Form der Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen. Dies steht im starken Gegensatz zum Gefühl einer sichereren Geldanlage, das durch den Begriff „Festzins“ vermittelt wird. Sehr prekär wird die Situation für Anleger von Nachrangdarlehen im Insolvenzverfahren: Im Fall einer Insolvenz gehen die Anleger meist leer aus, weil zuerst alle vorrangigen Gläubiger bezahlt werden. Es besteht weiter das Risiko, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgeschüttete Zahlungen wieder einfordern könnte.

Negative Bericherstattungen über Projekte der UDI GmbH häufen sich

§11a-Mitteilungen, Probleme wegen Forderungsausfällen und wegen eines nicht zurückgezahlten Nachrangdarlehens, Insolvenzanträge, personelle Verflechtungen – negative Medienberichte über UDI-Investitionen häufen sich.

  • Nach Angaben des Brancheninformationsdienstes kapital markt intern liegt der Grund der Schieflagen der oben genannten UDI-Projekte überwiegend in nicht rentablen Biogas-Projekten, in die UDI GmbH investiert hatte. „Möglicherweise sind weitere Gesellschaften bzw. UDI-Angebote betroffen, die nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 11a VermAnlG unterliegen“, so k-mi in einer Veröffentlichung vom 14.06.2019.
  • Stiftung Warentest titelt im Mai 2019 „Unverschämtes Angebot“ in Bezug auf die kriselnden Nachrangdarlehen Solar Sprint Fest­zins II und Solar Sprint Festzins III. Den Anlegern wurde ein Kaufangebot für ihre Forderungen gemacht, wofür sie einen kräftigen Abschlag hinnehmen und auf alle weiteren Ansprüche verzichten müssten. Stiftung Warentest berichtet insbesondere über die personellen Verstrickungen und Interessenskonflikte, da der Geschäftsführer der Aufkäuferin auch die Geschäfte der Firmen, die die Darlehen aufgelegt haben, leitet. Es stellt sich somit die Frage, ob jemand, der sowohl auf Seite der Darlehensgeberin als auch auf Seite der Darlehensnehmerin steht, überhaupt im Interesse der Anleger handeln kann.
  • Ende 2018 hat die te management Gruppe große Teile der UDI-Gruppe übernommen und Stefan Keller löste Georg Hetz als neuer Geschäftsführer ab. Im Beitrag „Da läuft einiges aus dem Ruder“ stellt Investmentcheck.de die Frage, ob „das alles wirklich glaubwürdig, wenn Keller Hetz alles Gute für den Ruhestand wünscht und der Gesellschafterwechsel Hetz‘ Anteile an der UDI Bioenergie GmbH nicht umfasst?“ Investmentcheck betitelt mit „Bilanz des Grauens“ einen Beitrag vom 12.06.2019 und betrachtet dezidiert eine Reihe der UDI Vermögensanlagen. Das Ergebnis ist ernüchternd.
  • UDI Energie Festzins 14, ebenfalls ein Nachrangdarlehen, findet sich auf der Warnliste Geldanlage von Stiftung Warentest.
  • Update: Am 4. Februar 2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Laut Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG auf Seiten der BaFin, investierte die Emittentin der Anlage, die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH. Dem früher unter MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierende Unternehmen mit Sitz in Eckernförde haben Banken „im größeren Volumen“ Darlehen gewährt. Diese dürften als Gläubiger vorrangig sein, so dass für die Te Solar Sprint IV – Anleger kaum auf Zahlungen hoffen dürfen.
  • Update: Am 28.07.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Encopia GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Stiftung Warenetst berichtet, dass die Te Management GmbH und Te Energy Sprint I der Encopia GmbH (früher MEP Werke GmbH) laut deren Jahresabschluss 2018 nachrangige Darlehen vergeben haben.
  • Update: Die te managenemt bzw. Stefan Keller verkauft die SKU Holding GmbH an die Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH. Die UDI Gruppe und alle zugehörigen Vermögensanlagen werden künftig von Dalasy fortgeführt. Die für Dalasy operativ tätige Galoria GmbH zeichnet sich laut Pressemitteilung vom 09.10.2020 durch Erfahrung im Restrukturierungsgeschäft aus. Erfahrungen im Bereich der grünen Kapitalanlagen werden nicht genannt.
  • Update: investmentmentcheck.de berichtet am 27.11.2020, wie Anlegerkapital in bereits problematische Anlagen floss.

Liste der UDI Fonds, Nachrangdarlehen und Genussrechte

Genussrechtsfonds 01

UDI Energie Festzins 05

UDI Immo Sprint Festzins I

Genussrechtsfonds 02

UDI Energie Festzins 06

UDI Immo Sprint Festzins II

Green Building 01 Franken Campus

UDI Energie Festzins 07

UDI Solar Festzins 01

te energy sprint 01

UDI Energie Festzins 08

UDI Sprint Festzins 01

te Solar Sprint 04UDI Energie Festzins 09

UDI Sprint Festzins 02

te Solar Sprint 05

UDI Energie Festzins 10

UDI Sprint Festzins 03

UDI Energie Festzins 01

UDI Energie Festzins 11

UDI Sprint Festzins 04
UDI Energie Festzins 02

UDI Energie Festzins 12

UDI Wind Festzins 01

UDI Energie Festzins 03

UDI Energie Festzins 13

UDI Wind Festzins 02

UDI Energie Festzins 04

UDI Energie Festzins 14

UDI Wind Festzins 02-2014

Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Das hohe Risiko, das durch diese Investition entstand, hat bereits zu verheerenden Folgen geführt. Aktuell ist nicht nur die Rendite vieler Anleger in Gefahr, sondern sogar die gesamte Einlage. Geldgeber sollten deshalb ihre Ansprüche prüfen lassen. Anlegern raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose und schnelle Einschätzung.

Online-Fragebogen

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann