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K+S Aktie: „Bilanzpolizei“ prüft Bilanzen – Droht Aktionären ein Skandal?

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 18. Februar 2021

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Wie heute bekannt wurde, erfolgt eine Prüfung der Konzern-Rechnungslegung der K+S Aktiengesellschaft. Auf ein sogenanntes  anlassbezogenes Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung – die sogenannte Bilanzpolizei – der Konzernabschluss des Jahres 2019 nebst Konzernbericht sowie der verkürzte Jahresabschluss zum 30.06.2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht unter die Lupe genommen. Dies teilte die K+S AG am 17.02.2021 per Ad-hoc Pflichtmitteilung mit.

Kurs der K+S Aktie bricht ein

Für die seit Jahren gebeutelten Aktionäre der K+S AG stellt dies eine Hiobsbotschaft mit ungewissen Auswirkungen dar. Der ohnehin stark gelittene Aktienkurs des Dünger- und Salzproduzenten brach nach Veröffentlichung der Ad-hoc Mitteilung zweistellig ein. Ein möglicher Bilanzskandal des Konzerns würde die Geduld der Aktionäre des einstigen DAX Konzerns endgültig überstrapazieren. Seit dem historischen Jahreshoch der Aktie der K+S AG bei über 80,00 EUR je Stück und dem Abstieg in den MDAX dümpelt das Wertpapier nunmehr bei unter 10,00 EUR je Aktie vor sich hin.

Ad-hoc Mitteilung enthält Prüfungsauftrag der BaFin

In der Ad-hoc Mitteilung der K+S AG vom 17.02.2021 ist folgender Prüfungsauftrag der BaFin an die „Bilanzpolizei“ zitiert:

„Konkrete Anhaltspunkte liegen vor, weil die im Konzernabschluss zum 31.12.2019 und im verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 ausgewiesenen Vermögenswerte, insbesondere das Anlagevermögen, zu hoch bemessen sein könnten. Unter anderem gemäß IAS 36 sind Vermögenswerte auf Wertminderung zu überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines solchen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wenn Tatsachen und Umstände Anhaltspunkte dafür geben, dass dies der Fall ist, hat ein Unternehmen einen etwaigen Wertminderungsaufwand gemäß IAS 36 zu bewerten, darzustellen und zu erläutern. 

 Gemäß der Ad-hoc-Mitteilung der K+S Aktiengesellschaft vom 04.11.2020 liegen die Annahmen zur langfristigen Kalipreisentwicklung nun niedriger und zum Kapitalkostensatz höher als bisher angenommen. Daraus resultierte im Quartalsabschluss zum 30.09.2020 ein Wertminderungsbedarf in der Operativen Einheit Europe+ von rund 2 Mrd. Euro.

 Der BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser Wertminderungsbedarf ggf. nicht zutreffend ermittelt und ganz oder teilweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfasst werden müssen. Ebenso können weitere Aktivposten von einem Wertberichtigungsbedarf betroffen sein. Es liegen somit auch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine ggf. erforderliche Fehlerkorrektur gem. IAS 8 unterlassen wurde.“

Damit steht fest, dass die BaFin eine Ad-Hoc Mitteilung der K+S AG vom 04.11.2020 sowohl inhaltlich unrichtig, als auch als verspätet moniert. Dies kann die K+S AG für den Fall, dass sich der Verdacht der BaFin erhärtet, teuer zu stehen kommen. Fehlerhafte, verspätete, unvollständige oder unterlassene Pflichtmitteilungen können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl zu einem Bußgeld- als auch zu Schadensersatzansprüchen von Aktionären führen können.

Brisant bei der ganzen Sache ist, dass die milliardenschweren Wertberichtigungen einen Monat nach der Bekanntgabe der Verkaufsvereinbarung für das nord- und südamerikanische Salzgeschäft der K+S AG angekündigt worden sind. Es ist durchaus möglich, dass im Falle einer früheren Wertberichtigung im Verlauf des Verkaufsprozesses des Nord- und Südamerika Geschäftes der Verkaufspreis niedriger ausgefallen wäre, da die K+S AG unter Druck geraten wäre. Denn der Verkauf des Amerikageschäftes wurde aufgrund der hohen Schuldenlast der K+S AG notwendig. Der K+S Konzern hatte Anfang Oktober 2020 den Verkauf des amerikanischen Salzgeschäfts für 3,2 Milliarden Dollar an den US-Konzern Stone Canyon Industries mitgeteilt. Die Einnahmen aus dem Verkauf dienen der Schuldentilgung des K+S Konzerns.

K+S Aktie: Das können Anleger jetzt tun

Betroffenen Aktionären wird geraten, den Aktienkurs und die weiteren Entwicklungen im Verlauf der Ermittlungen der BaFin im Auge zu behalten. Sollte sich herausstellen, dass die Ad-Hoc Mitteilung verspätet und/oder fehlerhaft war oder sogar weitere Ungereimtheiten  und Wertberichtigungen bezüglich weiterer Aktivposten der Bilanz notwendig gewesen wären, werden die Ermittlungsergebnisse der BaFin genauer zu prüfen sein. Unter Umständen haben Aktionäre, welche zu bestimmten Zeiten die Aktien erworben und gehalten haben, Schadensersatzansprüche.

Wir beraten und vertreten Kapitalanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz kostenfrei –  nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung.

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