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Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Dieselskandal: Schadensersatz für Betroffene

Veröffentlicht von Valentina Hemmerich am 13. Dezember 2023

Abgaswerte-manipuliert

Im Zuge des Dieselskandals wurden viele verschiedene Arten von unzulässigen Abschalteinrichtungen bekannt, mit denen Automobilhersteller die zulässigen Abgasgrenzwerte umgehen. Im September 2023 wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt weitere als die bislang bekannten unzulässigen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Diesel-Pkw gefunden hat. Der Europäische Gerichtshof hat das Thermofenster bereits mehrfach als illegale Abschalteinrichtung eingestuft und für unzulässig erklärt. Inzwischen entscheiden auch immer mehr Obergerichte in Fällen der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei Mercedes-Pkw, dass den Geschädigten im Dieselskandal Schadensersatz zusteht.

Welche Rechte haben Betroffene im Mercedes-Abgasskandal? Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Ist Ihr Mercedes von einer Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. ist Ihr abgasmanipulierter Mercedes finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und Thermofenster: Schadensersatz für unzulässige Abschalteinrichtungen

Ist das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung? Diese Frage haben sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht. Käufer*innen von Dieselautos mit Thermofenster können eine Entschädigung fordern.

Das Thermofenster wird von vielen Herstellern wie VW, Mercedes, BMW oder Fiat eingesetzt. Es regelt das Abgasverhalten der Fahrzeuge im Straßenbetrieb in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Bei Dieselfahrzeugen mit dieser Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen um 25 Grad vorgeschrieben sind, optimal funktioniert, im realen Straßenbetrieb jedoch nicht. In Deutschland liegen die Durchschnittstemperaturen nur an drei Monaten im Jahr über 15 °C. Außerhalb dieses Fensters wird die Abgasrückführrate reduziert, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte führt.

Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung handelt es sich um eine andere Art von Manipulation, die einige Automobilhersteller bei Dieselfahrzeugen angewendet haben, um die Emissionswerte zu beeinflussen. Dabei wird die Software der Motorsteuerung so programmiert, dass der Kühlmittelkreislauf des Motors unter bestimmten Bedingungen künstlich kühl gehalten wird, also dass das Kühlmittel eine geringere Solltemperatur aufweist. Eine niedrigere Temperatur des Motoröls führt zu geringeren Emissionen. Im normalen Straßenbetrieb fallen die Emissionen deutlich höher aus.

Die Verbraucher*innen in Deutschland sind von den Folgen des Abgasskandals massiv geschädigt. Einige von ihnen wurden sogar mehrfach getäuscht, denn mit einem Software-Update zur Beseitigung einer illegalen Abschalteinrichtung wurde die eine durch eine andere, häufig das Thermofenster, ersetzt. Zudem finden sich in Dieselfahrzeugen teilweise mehrere Abschalteinrichtungen gleichzeitig.

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Mehrere Oberlandesgerichte verurteilen Mercedes-Benz wegen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Daimler im Dieselskandal zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 19.10.2023, Az. 24 U 103/22). Das Gericht bestätigte, dass in dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren: Das Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.

Auch das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass es sich bei der KSR um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt (Urteil vom 13.09.2023, Az. I-30 U 190/21). Im Fall ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI. Das Gericht sprach dem Mercedeskäufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zu, der gemäß der BGH-Rechtsprechung bei 5 – 15 % des Kaufpreises liegt.

Auch das Oberlandesgericht Köln hat Mercedes im Dieselskandal zu Schadensersatz (Urteil vom 26.10.2023, Az. 24 U 205/21). Das OLG Köln sah es als erwiesen an, dass sich in dem Mercedes-Benz SLK 250 D mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen befinden und Mercedes den Kläger bei Erwerb des Pkw vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

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Welche Mercedes-Modelle nutzen die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung?

Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wurde in verschiedenen Mercedes-Fahrzeugen verbaut. Die Modelle, die von dieser unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen sind, umfassen derzeit:

  • Mercedes-Benz GLK 220 CDI: Fahrzeuge mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2012 bis 2015
  • Modelle der C-, E- und S-Klasse: Fahrzeuge, die ebenfalls den Dieselmotor OM 651 enthalten
  • Mercedes-Benz GLC 250 D
  • Sprinter, Vito und Viano: Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5
  • Fahrzeuge mit dem Motor OM 642: Es besteht die Annahme, dass auch in diesen Modellen die unzulässige Abschalteinrichtung genutzt wurde.

Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Wie können Sie nun herausfinden, ob Ihr Fahrzeug von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen ist? In den Schreiben vom Hersteller an die Betroffenen über eine Rückrufaktion oder eine freiwillige Kundendienstmaßnahme ist oft nicht erkennbar, wegen welcher Art von unzulässiger Abschalteinrichtung der Rückruf erfolgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, was zu verschiedenen Rückrufaktionen geführt hat. Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme ist jedoch keine zwingende Voraussetzung dafür, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

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Valentina Hemmerich

Autorin

Valentina Hemmerich, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann