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Kurssturz beim DFH Beteiligungsangebot 85 – Vermögensstrukturfonds Concentio 2008

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 26. Juni 2018

Bei dem DFH Beteiligungsangebot 85 – Vermögensstrukturfonds Concentio 2008 handelt es sich um einen gemischten Dachfonds. Das Konzept folgt dem Gedanken der modernen Portfoliotheorie: durch die richtige Mischung mehrerer Kapitalanlagen sollen höhere Renditen bei sinkendem Risiko erreicht werden. Das Angebot bietet Anlegern mit nur einer Beteiligung die Möglichkeit, sich an den verschiedenen Assetklassen Immobilien, Mobilien und Private Equity zu beteiligen und somit von der Möglichkeit eines diversifizierten und professionell gemanagten Portfolios zu profitieren.

Anleger konnten sich indirekt über den Treuhandkommanditisten an dem Dachfonds DFH Beteiligungsangebot 85 – Vermögensstrukturfonds Concentio 2008 mit einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von € 10.000,- unternehmerisch beteiligen. Die Teilhaberschaft der Anleger erfolgt dabei gemeinsam und gleichzeitig an den folgenden drei Kommanditgesellschaften, den sogenannten Beteiligungsgesellschaften:

  • DFH Concentio I GmbH & Co. Nr. 85 KG
  • DFH Concentio II GmbH & Co. Nr. 85 KG
  • DFH Concentio III GmbH & Co. Nr. 85 KG

Konzeptionsbedingt war der Gesamtbetrag der öffentlich angebotenen Kommanditanteiledieses geschlossenen Fonds nicht festgelegt. Bei konservativer Rentabilitätserwartung sollte die Rendite zwischen 6,6 – 8,6 % liegen. Die angestrebte Beteiligungsdauer lag bei 15 Jahren.

DFH Beteiligungsangebot 85: Geworben wurde mit einer durchschnittlichen Rendite von 7,1 %

Laut Angaben in den Fondsprospekten sollten die Anleger während der Laufzeit der Fonds regelmäßig hohe Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 7,1 % erhalten. Geworben wurde mit unterschiedlichsten Attributen: einem strukturiertem Vermögensaufbau durch eine ausgewogene Mischung von verschiedenen Assetklassen, einer hohen Produktqualität, da ein Investitionsausschuss, der sich aus qualifizierten Fachkräften zusammensetzt, hochwertige Produkte aussucht und dann in die zu bestmöglichen Konditionen ausgewählten Produkte investiert, einem hohen Anlagekomfort mit wenig Verwaltungsaufwand für den Anleger sowie einer komfortablen Berichterstattung aus einer Hand.

Die problematische Wertentwicklung des Fonds lässt sich unschwer den Geschäftsberichten entnehmen. Mehrere Zielfonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Bei mindestens fünf Zielfonds wurden die Ausschüttungen bereits ausgesetzt (Wölbern Holland 67, Wölbern Holland 65, SIGNA 05, HT Twinfonds und KGAL InfraClass 5). Beim LHI Flugzeugturbinenfonds Royal Aero, dem KGAL InfraClass 4 und dem Private Equity 02 Life Science Wölbern Invest KG wird ebenfalls von einer problematischen Entwicklung berichtet. Ohne ausreichend Rückflüsse aus den Zielfonds können die vorgesehenen Ausschüttungen von durchschnittlich 7,1 % nicht ausbezahlt werden. Daher wurden die Ausschüttungen reduziert. Es droht ein Kapitalverlust für die Anleger. Auf dem Handelsportal www.zweitmarkt.de werden die Anteile nur noch zu einem Kurs von 45,5 % (Stand 26.06.2018) gehandelt.

Was können betroffene Anleger tun?

Sollten Anleger beim Erwerb des DFH Beteiligungsangebot 85 von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Betroffenen Anlegern des geschlossenen Fonds DFH Deutsche Fonds Holding – Beteiligungsangebot 85 Vermögensstrukturfonds Concentio 2008 wird geraten,  ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die bestehenden Optionen informieren zu lassen. Sie können hierzu auch sehr gerne unseren Online-Fragebogen benutzen.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

In der Handelsblatt-Publikation „Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum 2018“ der Elite Report Edition wurde die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in die Liste der empfohlenen Anlegerschutzkanzleien in Deutschland aufgenommen.