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Landgericht Bochum stärkt Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Kreditverträgen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 14. März 2024

Auto-auf-Geldscheinen

Das Landgericht Bochum hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Widerruf von Kreditverträgen gestärkt (Urteil vom 19.02.2024, Az. I-1 O 297/22, noch nicht rechtskräftig). In dem von unserer Kanzlei vertretenen Fall ging es um den Widerruf eines Autokredits der Santander Consumer Bank AG.

Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Kreditverträgen: Darum ging es im Fall

Unsere Mandantin schloss im Februar 2018 mit der Santander Consumer Bank einen Finanzierungsvertrag über einen Hyundai i10 ab. Die Finanzierung umfasste einen Bruttodarlehensbetrag von 10.848,65 Euro, wobei unsere Mandantin eine Anzahlung in Höhe von 3.000,- Euro leistete. Der Vertrag enthielt auch eine Ratenschutzversicherung mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, für die ein Betrag von 744,- Euro zu zahlen war. Etwa fünf Jahre nach Vertragsschluss erklärte unsere Mandantin gegenüber der Santander Bank den Widerruf. Die Bank akzeptierte den Widerruf, da sie aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9.9.2021, Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) keine Chance sah, sich dagegen zu wehren. Die spätere Klägerin gab das Fahrzeug zurück. Die Bank berechnete daraufhin die gegenseitigen Ansprüche und überwies einen Betrag von 4.688,58 Euro an die Klägerin. Die Klägerin war jedoch der Ansicht, dass ihr ein höherer Betrag zustehe.

Das Gericht folgte in seinem Urteil teilweise der Argumentation der Klägerin. Es bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs und stellte klar, dass der Bank zwar ein Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zustehe, die Berechnung des Wertersatzes aber korrekt erfolgen müsse.

Widerruf Autokredit – Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei & umfassend

Das Urteil zeigt, dass in der Rechtsprechung zum Thema Widerruf noch viel Bewegung ist. Aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen können Verbraucher Kreditverträge auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Darlehensnehmer, die nach dem 10. Juni 2010 einen Autokreditvertrag zur Finanzierung ihres Fahrzeugs abgeschlossen haben, können ihre Unterlagen kostenlos von den erfahrenen Experten unserer Kanzlei prüfen lassen.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Unterlagen auf Fehler und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Auf Wunsch können wir für Sie den Widerruf erklären und anschließend die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vornehmen, so dass die gesamte Korrespondenz von Anfang an über uns läuft.

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Sie haben Fragen zum Thema? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann