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Landgericht Erfurt verurteilt AXA wegen unwirksamer Beitragserhöhung
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 13. Dezember 2022
Das Landgericht Erfurt urteilte jüngst zu Gunsten eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherten: Die PKV-Beitragserhöhung zum 01.01.2015 ist unwirksam und der Versicherungsnehmer erhält seine hierauf bezahlten Beiträge der letzten drei Jahre zurück (Urteil vom 07.12.2022, Az. 8 O 1600/21, noch nicht rechtskräftig). Zudem zahlt unser Mandant künftig wieder den vor der unwirksamen Erhöhung geltenden Beitrag.
Das Landgericht Erfurt hat die Beitragserhöhung zum 01.01.2015 im Tarif 541 als unwirksam erachtet. Das Urteil ist insoweit keine Überraschung, da der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrere Male gegen die AXA Krankenversicherung AG – insbesondere zum Beitragsschreiben aus dem Jahr 2015 – urteilte:
- Urteil vom 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20
- Urteil vom 20.10.2021, Az. IV ZR 148/20
- Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19
- Urteil vom 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20
Landgericht Erfurt verurteilt AXA: Keine Verjährung bezüglich Beitragsschreiben
Bemerkenswert ist, dass das Landgericht Erfurt die Rückforderungsklage auch noch im Jahre 2022 als begründet ansieht. Die beklagten Krankenkassen berufen sich außergerichtlich wie auch gerichtlich auf die Verjährung. Deswegen lehnte die beklagte AXA Krankenversicherung AG einen Vergleich zur gütlichen Einigung ab. Das Landgericht stellte nochmals klar, dass sich eine etwaige Verjährung auf die bezahlten Beiträge bezieht und nicht auf das Beitragsschreiben selbst. Es erteilte damit den Krankenversicherern eine weitere Niederlage, die unsere Rechtsansicht bestätigt, dass auch vergangene unwirksame Beitragsschreiben nach wie vor angreifbar sind.
Das Landgericht stellte zudem fest, dass der Versicherte zukünftig nicht mehr den erhöhten Beitrag zahlen muss, sondern auf den letzten wirksamen Beitrag zurückfällt. Darüber hinaus muss die AXA Zinsen aus dem eingeklagten Betrag zahlen und die Nutzungen herausgeben, welche sie aus den unwirksam erhobenen Forderungen zog.
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