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Landgericht Freiburg erklärt SDK-Beitragserhöhungen für unwirksam
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 14. Februar 2024
Weiteres Urteil gegen die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. wegen unwirksamer Beitragserhöhungen: Das Landgericht Freiburg hat die SDK zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 11.12.2023, Az. 14 O 279/21, noch nicht rechtskräftig).
LG Freiburg erklärt SDK-Beitragserhöhungen für unwirksam: Darum ging es im Fall
Unser Mandant unterhält bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. eine private Krankheitskostenversicherung. Im Laufe der Jahre kam es zu mehreren Beitragserhöhungen in den Tarifen S101, A100 und AZ75, die unser Mandant monatlich an die SDK zahlte. Der Versicherer kündigte die Beitragserhöhungen jeweils im Voraus durch Mitteilungs- und Informationsschreiben an. Unser Mandant ließ die Schreiben zunächst durch unsere Kanzlei prüfen und wehrte sich anschließend gegen die Beitragserhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung. Im Fokus standen die zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 vorgenommenen Erhöhungen der monatlichen Beiträge in den verschiedenen Tarifen.
Das Gericht stellte fest, dass die Erhöhungen ohne ausreichende formelle Begründung erfolgt und daher unwirksam waren. Der Versicherer wurde zur Rückzahlung von insgesamt 3.595,15 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss der Versicherer die Nutzungen, die er aus den zu Unrecht erhobenen Prämienanteilen gezogen hat, herausgeben.
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Das Urteil stärkt die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in der privaten Krankenversicherung und ist ein klares Signal an die Versicherer, sich bei Beitragserhöhungen an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen die Versicherer die gezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten ihre Beitragserhöhungen überprüfen lassen. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Außerdem zahlen Betroffene im Erfolgsfall künftig wieder den Tarif, den sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.
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