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Landgericht Köln verurteilt AXA zur Rückzahlung unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 18. April 2023

Justitia-gezeichnet

In einem von der Kanzlei AKH-H erstrittenen Urteil wurde die AXA Krankenversicherung AG erneut zur Rückzahlung unrechtmäßiger PKV-Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 13.04.2023, Az. 24 O 369/21, noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht Köln bestätigt, dass das Beitragserhöhungsschreiben aus dem Jahr 2015 unzureichend begründet und damit unwirksam ist.

LG Köln verurteilt AXA zur Rückzahlung: Der Sachverhalt zum Fall

Unsere Mandantin hat bei der AXA Krankenversicherung AG seit vielen Jahren eine private Krankheitskostenversicherung. Die Versicherung erhob mehrerer Prämienerhöhungen, die unsere Mandantin regelmäßig und vollständig zahlte. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass Beitragsanpassungen bzw. -veränderungen in der Vergangenheit unwirksam sind. Daher forderte die Versicherungsnehmerin Beitragserhöhungen auf dem Klageweg zurück.

Das Landgericht Köln bestätigt in seinem Urteil, dass beanstandete Beitragserhöhungen in dem Tarif 140/20 aus formellen Gründen unwirksam waren, da das Begründungsschreiben nicht den gesetzlichen Voraussetzungen § 203 VVG entsprochen hat. Die Mitteilung der Gründe für die Prämienerhöhung entsprechen im Wesentlichen den Formulierungen, die der BGH in einem Fall zu Beitragserhöhungen der AXA im Sinne eines Versicherten entschieden hat (Urteil vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die Erhöhungsbeträge in Höhe von rund 700,- Euro, die die Versicherte im Jahr 2018 bezahlte, erhält sie nun zzgl. Zinsen erstattet.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann