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Landgericht Köln verurteilt DKV zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 06. Juli 2023

Justitia-gezeichnet

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie mitteilt (Urteil vom 28.06.2023, Az. 20 O 189/22, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält von der DKV Deutsche Krankenversicherung AG rund 1.200,- Euro zzgl. Zinsen zurück und zahlt wieder den Betrag, den er vor der unwirksamen Erhöhung bezahlte.

Landgericht Köln verurteilt DKV: Der Sachverhalt zum Fall

In dem konkreten Fall hatte die DKV Deutsche Krankenversicherung AG die Beiträge zum 01.04.2017, 01.04.2020 und 01.04.2021 in einem Tarif und zum 01.04.2017 in einem weiteren Tarif angepasst. Der Versicherungsnehmer hatte die Beitragsanpassungen angegriffen und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämien sowie die Herausgabe der Nutzungen verlangt.

Das Landgericht Köln hat bestätigt, dass die Beitragsanpassungen zum 01.04.2017 in beiden Tarifen formell unwirksam waren, weil der Beklagte dem Kläger nicht die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie mitgeteilt hat, wie es das Gesetz vorschreibt. Das Gericht hat dem Kläger daher teilweise Recht gegeben und festgestellt, dass er nicht zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verpflichtet war, die auf die unwirksamen Beitragsanpassungen zum 01.04.2017 zurückgehen. Das Gericht verurteilte die DKV, dem Kläger 1.164,02 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen, die er aufgrund der unwirksamen Beitragsanpassungen zu viel gezahlt hat.

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Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann