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Landgericht München I stärkt Rechte von PKV-Versicherten

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 11. April 2024

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Das Landgericht München I hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall gegen die AXA Krankenversicherung AG einen Rückforderungsanspruch bei unwirksamen Erhöhungen in der privaten Krankenversicherung bestätigt (Urteil vom 26.03.2024, Az. 23 0 11055/22, noch nicht rechtskräftig).

Rechte von PKV-Versicherten bei unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen

Der Kläger hatte gegen die AXA Krankenversicherung AG geklagt, weil er Beitragserhöhungen in seiner privaten Krankenversicherung für unwirksam hielt. Das Landgericht München I hat dem Versicherten teilweise Recht gegeben und festgestellt, dass die Beitragserhöhung zum 01.01.2019 im Tarif BEA-U/26 formell unwirksam und der Kläger nicht verpflichtet ist, den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Es hat die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.114,20 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Außerdem wurde festgestellt, dass die AXA die Nutzungen, die sie aus dem rechtswidrig erhöhten Beitrag gezogen hat, an den Kläger herauszugeben hat.

Das Urteil bringt den Versicherten mehr Rechtssicherheit bei Beitragserhöhungen und stärkt ihre Position, indem es klare Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung stellt. Die Versicherer müssen nun genau darauf achten, dass ihre Beitragsanpassungen nicht nur materiell, sondern auch formell den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei formell unwirksamen Beitragserhöhungen ist der Versicherer verpflichtet, die Beiträge nebst Zinsen zurückzuerstatten.

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Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann