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Landgericht München I verurteilt DKV: Deutsche Krankenversicherung muss erneut Beiträge zurückerstatten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 29. Januar 2024

Waage-Justitia

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Landgericht München I wurde die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen in Höhe von 2.892,87 Euro verurteilt (Urteil vom 23.01.2024, Az. 25 O 16259/22, noch nicht rechtskräftig).

Landgericht München I verurteilt DKV: Begründungsschreiben formell unwirksam

Das Urteil beruht auf formell unwirksamen Begründungsschreiben der DKV. Nach dem Gesetz (§ 203 VVG) muss eine Krankenversicherung bei jeder Beitragserhöhung darauf hinweisen, dass diese weder auf dem individuellen Verhalten des Versicherten noch auf dem freien Willen der Krankenversicherung beruht, sondern auf veränderten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten. Die veränderten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten sind die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen. Der Versicherer muss zudem darauf hinweisen, dass die Erhöhung der Rechnungsgrundlagen den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche gezogenen Nutzungen aus den Beitragserhöhungen zum 01.01.2011, 01.04.2013, 01.04.2016 und 01.04.2017 herauszugeben. Darüber hinaus hat die DKV Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2023 zu zahlen.

Darüber hinaus hat das Gericht in seinem Urteil klargestellt, dass der Anspruch auf Rückzahlung dieser Beitragserhöhungen für die Zeit ab dem 01.01.2020 nicht verjährt ist.

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