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Landgericht Münster erklärt Prämienerhöhungen der Generali für unwirksam

Veröffentlicht von Christopher Kress am 01. August 2024

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Das Landgericht Münster hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen die Unwirksamkeit der Erhöhungen in zwei Tarifen festgestellt und die Generali Deutschland Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von über 9.000,- Euro nebst Zinsen an unsere Mandantin verurteilt (Urteil vom 11.07.2024, Az. 115 O 257/23, noch nicht rechtskräftig). Dieses Urteil ist wichtig für alle Versicherten, die sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zur Wehr setzen wollen.

Prämienerhöhungen der Generali: Darum ging es

Unser Mandant ist seit 2004 bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG unter anderem in den Tarifen C3VH250 und EBE 63 privat krankenversichert. In den Jahren 2014 bis 2023 nahm der Versicherer mehrere Beitragsanpassungen vor. Unser Mandant verlangte die Rückzahlung der erhöhten Prämien mit der Begründung, die Erhöhungsschreiben der Generali genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen und seien daher unwirksam.

Urteil des Landgerichts Münster: Mehr als 9.000,- zurück

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Prämienerhöhungen in den Tarifen CV3H250 und EBE63 formell unwirksam waren. Begründet wurde dies mit unzureichenden Informationen in den Mitteilungsschreiben der Beklagten, die nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügten. Nach den formellen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG muss der Versicherer in der Begründung angeben, ob eine Änderung der Rechnungsgrundlagen (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) vorliegt und ob ein gesetzlicher oder vertraglicher Schwellenwert überschritten wird. Allgemeine Angaben reichen nicht aus.

Die Angaben der Generali waren zu allgemein und abstrakt. Sie enthielten keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass die Anpassungen auf einer nicht nur vorübergehenden Überschreitung eines maßgeblichen Schwellenwertes beruhten. Ein solcher Hinweis ist aber erforderlich, damit der Versicherungsnehmer die Gründe für die Anpassung nachvollziehen kann.

Das Landgericht Münster hat die Generali Deutschland Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 9.061,54 Euro nebst Zinsen verurteilt. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beklagte zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie aus den unwirksamen Prämienerhöhungen gezogen hat.

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Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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