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Landgericht Schwerin: Beitragserhöhungen der DKV sind unwirksam

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 26. Juli 2023

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Ein von unserer Kanzlei vertretener Versicherungsnehmer der DKV Deutsche Krankenversicherung AG obsiegte vor dem Landgericht Schwerin gegen seine Krankenversicherung und erhält knapp 4.000,- Euro zurück (Urteil vom 24.07.2023, Az. 2 O 206/22, noch nicht rechtskräftig).

Landgericht Schwerin bestätigt Unwirksamkeit von PKV-Beitragserhöhungen

Hintergrund sind die unzureichend begründeten Beitragsbegründungsschreiben der DKV. Konkret wird in den Schreiben des Versicherers nicht klar, weshalb die Beiträge erhöht werden müssen. Das Gesetz sieht in §203 VVG vor, dass entweder erhöhte Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten vorliegen müssen. Ferner muss sich auf den Schreiben eine Formulierung finden, die darauf hinweist, dass nicht das individuelle Verhalten des Versicherungsnehmers für die Erhöhung maßgeblich ist, sondern die Krankenversicherung gezwungen ist, die Erhöhung wegen einer Überschreitung eines vorabfestgelegten Schwellenwertes vorzunehmen.

In den als unwirksam angesehenen Schreiben der DKV heißt es beispielsweise lediglich, dass wegen gestiegenen Gesundheitskosten Beiträge erhöht werden müssen. Auch seien Therapiemöglichkeiten weiterentwickelt worden. Hieraus könne jedoch nicht geschlossen werden, dass sich nun tatsächlich die Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten erhöht haben.

In die gleiche Kerbe gegen die DKV schlagen auch:

  • Oberlandesgericht Bamberg in seinem Urteil vom 15.09.2022 (Az. 1 U 259/21),
  • Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 12.10.2022 (Az. 3 U 48/22),
  • Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 07.07.2020 (Az. 9 U 227/19).

Beitragserhöhungen der DKV: Kostenfreier Online-Check

Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenversicherungen versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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