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Lehman Brothers Zertifikate – Insolvenz der amerikanischen Bank trifft auch deutsche Kleinanleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 07. Oktober 2008

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Nach der Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers stellt sich nun auch für deutsche Kleinanleger die Frage nach den individuellen Folgen. Die Insolvenz der amerikanischen Bank hat Auswirkungen auf deutsche Anleger, die so genannte Zertifikate dieser Bank erworben haben. In Deutschland wurden ca. 170 verschiedene Produkte dieser Art von verschiedenen deutschen Banken vertrieben.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Zertifikate stellen Darlehen dar, die der Anleger dem Emittenten der Zertifikate gegen das Versprechen einer Verzinsung seines Anlagebetrages gewährt. Eine Einlagensicherung oder ein sonstiger Schutz wie bei Sparbüchern oder Festgeldern besteht für ein solches Darlehen jedoch nicht. Und genau dieser Umstand eröffnet nun möglicherweise Ansatzpunkte für die Anleger.

Im Wesentlichen wurden diese nun problematischen Anlagen von den Banken den Anlegern als sichere und renditestarke Anlagemöglichkeit präsentiert. Dass es sich um eine grundsätzlich unbesicherte Schuldverschreibung der Investmentbank Lehman Brothers handelte, wurde selten so dargestellt. Im Rahmen der Vermittlung eines solchen Zertifikats hätte der Anleger über die unterschiedliche Besicherung solcher Wertpapiere aufgeklärt werden müssen. Nur so kann von einer anlegergerechten Aufklärung und Information gesprochen werden.

Lehman Brothers Zertifikate: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Ob allerdings (wie nunmehr teilweise zu lesen ist) auch eine laufende Informations- und Aufklärungspflicht der Banken über die Entwicklung der vermittelten Zertifikate besteht, hängt ganz wesentlich vom Einzelfall ab. Grundsätzlich besteht eine solche Pflicht der Banken nicht. Anleger sollten prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall Ansatzpunkte für einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank bestehen oder ob anderweitig zur Vermeidung von (Rechts-)Verlusten gehandelt werden sollte, insbesondere auch im Hinblick auf die Verjährung dieser Ansprüche.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann