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Lehman-Geschädigte: Rechtsschutzversicherer übernehmen Verfahrenskosten
Veröffentlicht von Andreas Frank am 27. Januar 2010
Wie bereits an dieser Stelle im vergangenen Jahr berichtet, erwägen derzeit viele der ca. 50.000 Lehman-Anleger gegen die die Papiere vertreibenden Banken gerichtlich vorzugehen. Ausschlaggebend für den Entschluss die Bank zu verklagen ist dabei für viele rechtsschutzversicherte Anleger die Kostenübernahme durch die bestehende Rechtsschutzversicherung. Zwischenzeitlich ist das erste Verfahren betreffend die Finanzierung einer Schadensersatzklage zu Gunsten einer Lehman-Anlegerin ausgegangen.
Erstes Verfahren zum zugunsten einer Lehman-Anlegerin
In dem dem Verfahren zugrunde liegenden Fall hatte die in Anspruch genommene NRV die Übernahme einer Kostendeckung mit dem Hinweis auf deren bestehende Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) abgelehnt. Selbige sehen eine Kostenübernahme bei Vorliegen von „Termin- und verbundenen Spekulationsgeschäften“ gerade nicht vor. Das angerufene Gericht sah es dagegen als erwiesen an dass die Gefahren von Termingeschäften im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman-Papieren gerade nicht erfüllt seien. Der drohenden Verurteilung konnte die NRV vorliegend lediglich durch eine vorgenommene Zahlungszusage entgehen.
Neben der Übernahme der für das angestrengte Klageverfahren anfallenden Verfahrenskosten muss die betroffene Rechtsschutzversicherung nunmehr auch die Kosten für die gegen sie erhobene Deckungsklage übernehmen.
Zwar haben zwischenzeitlich viele Rechtsschutzversicherer in ihren neueren Verträgen in der Regel jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Geldgeschäften vom Versicherungsschutz ausgenommen. Allerdings sehen gerade die älteren – oftmals bereits seit Jahrzehnten – laufenden Versicherungsverträge die seitens der Versicherungsgesellschaften ins Felde geführten Ausschlussgründe nicht vor.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen sollten sich betroffene Lehman-Anleger mit einer ablehnenden Entscheidung ihrer Rechtsschutzversicherung nicht zufrieden geben. Vielmehr wird geraten im Falle einer erfolgten Deckungsablehnung diese durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Betroffene Lehman-Anleger haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten und sich über die für sie in Betracht kommenden Handlungsoptionen zu informieren.