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Lloyd Zweitmarktfonds LF 87 Best of Shipping I unter Druck: Anlegern drohen erneut Nachschusszahlungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 15. August 2012

Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im Ferienmonat August nicht zur Ruhe. Aktuell betroffen: Die Schiffsfonds Zeichner des 2007 seitens der Lloyd AG aufgelegten Zweitmarktfonds LF 87 „Best of Shipping I“. Nachdem  bereits im Juni dieses Jahres ein erster Sanierungsversuch des angeschlagenen Lloyd Schiffsfonds an der mangelnden Bereitschaft der Lloyd Zeichner zu weiteren Nachschusszahlungen gescheitert war sollen laut Fondstelegramm die Schiffsfondsanleger des LF 87 nun erneut über eine Kapitalerhöhung abstimmen.

Lloyd Fonds Best of Shipping I: Erste Sanierungstranche verfehlt ihr Ziel

Wie das Fondstelegramm sowie das Portal Fondsprofessionell.de übereinstimmend berichten gelang es der LF 87 Fondsgeschäftsführung im Juni dieses Jahres nicht die Lloyd Schiffsfondsanleger dazu zu bewegen die für eine Sanierung des angeschlagenen LF 87 benötigte Summe in Höhe von 1 7 Millionen € zur Verfügung zu stellen. So konnte laut Information des Fondstelegramm seitens der LF 87 „Best of Shipping Select I“ Schiffsfonds Anleger lediglich eine Zusage über einen Teilbetrag in Höhe von 0 8 Millionen € erzielt werden.

Lloyd Fonds „Best of Shipping I“ gerät früh in finanzielle Schieflage

Der 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26 7 Millionen € aufgelegte Zweitmarktfonds LF 87 „Best of Shipping I“ bereitete den Lloyd Schiffsfondsanlegern bis dato wenig Grund zur Freude. Wie das Portal Fondsprofessionell.de berichtet geriet der mit einem Kommanditkapital in Höhe von € 21 1 Millionen € aufgelegte Schiffsfonds früh in finanzielle Schieflage. So gelang es dem auf Fremdkapital in Höhe von € 4 5 Millionen € angewiesene Lloyd Fonds „Best of Shipping I“ infolge eingebrochener Einnahmen bald nicht mehr die erforderlichen Tilgungsdienste des sich Ende 2010 nach wie vor auf 3 3 Millionen € belaufenden Restdarlehens zu erbringen.

LF Fondsinititoren rufen Schiffsfondsanleger zur Rettung des angeschlagenen LF 87 Fonds auf

Informationen des Portals Fondsprofessionell.de zufolge konnte die den LF 87 Fonds „Best of Shipping I“ derzeit noch mit deren Darlehen über Wasser haltende Gläubigerbank zwischenzeitlich zu einem weiteren Zahlungsaufschub bis zum 30.09.2012 bewogen werden. Voraussetzung hierfür – so Fondsprofessionell weiter – ist allerdings eine seitens der Anleger des LF 87 „Best of Shipping I“ zu finanzierende Kapitalerhöhung. Hierfür sollen die Anleger des LF 87 „Best of Shipping I“ laut Fondsprofessionell.de bis spätestens 31.08.2012 ihre Zustimmung zu dem ihnen erneut vorgelegten Sanierungsplan erklären.

Unabhängig davon wie sich die Anleger des angeschlagenen Lloyd Zweitmarktfonds LF 87 „Best of Shipping I“ auch entscheiden werden sie sich auf nicht unerhebliche Kapitaleinschnitte einstellen müssen. Scheitert das den Anlegern des Lloyd Zweitmarktfonds „Best of Shipping I“ erneut vorgelegte Sanierungskonzept müssen die Lloyd Schiffsfonds Zeichner im Falle der dann wohl unausweichlich scheinenden Schiffsfonds Insolvenz sogar damit rechnen mit Rückforderungen etwaig erhaltener und seinerzeit sicher geglaubter Ausschüttungen konfrontiert zu werden.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können verständigen sich  zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben  Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei  vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann