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Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Oktober 2010

Die Angst im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.

Steuernachzahlungen bei Fildmfonds Mediastream Fonds I II und III

Über 9000 Anleger haben in den vergangenen Jahren Anteile an der seitens des Emittenten Ideenkapital – einer Tochter der ERGO-Versicherungsgruppe – aufgelegten Filmfonds gezeichnet. Aktuell betroffen von den Steuernachzahlungen in Höhe von schätzungsweise € 150 Millionen Euro sind derzeit Zeichner der Mediastream Fonds I II und III. Ob und inwieweit die seitens der Fondsinitiatoren hiergegen angekündigten Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden bleibt abzuwarten.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Statt sich auf einen positiven Ausgang der gegen die geänderten Steuerbescheide gerichteten Klageverfahren zu verlassen sollten betroffene Mediastream-Anleger vielmehr selbst aktiv werden und deren vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber den involvierten Projektbeteiligten (Vertrieb/Bank/Fondsinitiatoren) durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Neben etwaig gegebener Prospekthaftungsansprüche kommen hier Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Aufklärung über die im Zusammenhang mit dem Erwerb des betreffenden Medien-/Filmfonds bestehenden Risiken in Betracht. Auch im Falle des unterbliebenen Hinweises auf vorliegend zugunsten der die Fondsanteile unter anderem vertreibenden Banken geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) haben betroffene Zeichner der o.g. Mediastream-Beteiligungen gute Chancen Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.

Anleger der Mediastream Fonds I II und III haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten und sich über deren rechtlichen Optionen umfassend zu informieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann