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Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Oktober 2010

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Die Befürchtung, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit durch das Finanzamt mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitet derzeit vielen Anlegern von Medienfonds und Filmfonds schlaflose Nächte. Für eine Reihe von Anlegern der Mediastream-Fonds ist dieses Szenario nun traurige Realität geworden: Sie haben in den vergangenen Tagen die geänderten Steuerbescheide erhalten.

Steuernachzahlungen bei Mediastream Fonds I II und III

Über 9.000 Anleger haben in den vergangenen Jahren Anteile an den von der Emittentin Ideenkapital – einer Tochter der ERGO Versicherungsgruppe – aufgelegten Filmfonds gezeichnet. Aktuell betroffen von den Steuernachzahlungen in Höhe von geschätzten 150 Millionen Euro sind die Zeichner der Fonds Mediastream I, II und III. Ob und inwieweit die von den Fondsinitiatoren hiergegen angekündigten Rechtsmittel Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.

Ansprüche vom Anwalt prüfen lassen

Statt sich auf einen positiven Ausgang der gegen die geänderten Steuerbescheide gerichteten Klageverfahren zu verlassen, sollten betroffene Mediastream-Anleger vielmehr selbst aktiv werden und ihre hier in Betracht kommenden Ansprüche gegen die beteiligten Projektbeteiligten (Vertrieb/Bank/Fondsinitiatoren) durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Neben etwaigen Prospekthaftungsansprüchen kommen hier auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener oder unzureichender Aufklärung über die mit dem Erwerb des jeweiligen Medien-/Filmfonds verbundenen Risiken in Betracht. Auch im Falle eines unterbliebenen Hinweises auf Innenprovisionen (Kick-Backs), die u.a. an die die Fondsanteile vertreibenden Banken geflossen sind, bestehen für betroffene Zeichnerinnen und Zeichner der o.g. Mediastream-Beteiligungen gute Chancen, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen.

Anleger der Mediastream Fonds I, II und III haben die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann