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Medico-Fonds Nr. 30: Bürocenter Magdeburg: Beschlussfassung Sanierungskonzept

Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. November 2010

Drei-Büroimmobilien-Hochhäuser

Der November dieses Jahres wird vielen Medico-Anlegern in schlechter Erinnerung bleiben. Wer von den ohnehin schon mit schlechten Nachrichten reichlich versorgten Medico-Anlegern geglaubt hatte, es könne nicht mehr schlimmer kommen, sieht sich nun eines Besseren belehrt: Nach den geschlossenen Fonds Medico Nr. 31, 32, 33 und 37 wurden nun auch die Anleger des Medico-Fonds 30 Büro-Center Magdeburg KG von der Gebau Fonds GmbH aufgefordert, einer mehr als zweifelhaften Kapitalerhöhung zur Rettung des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Fonds zuzustimmen.

Fonds Nr. 30 Medico Center Magdeburg: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept

Wie üblich wird das zur Abstimmung stehende Entschuldungs- und Sanierungskonzept den Medico-Anlegern als einzige und letzte Rettungsmöglichkeit präsentiert. Für den Fall, dass die Anleger den Lösungsvorschlag der Gebau Fonds GmbH ablehnen, wird ihnen auch in diesem Fonds die drohende Insolvenz und die Inanspruchnahme der Fondsgläubiger als unausweichlich eintretendes Szenario in Aussicht gestellt. Die auch im Medico Fonds Nr. 30 den Anlegern nur sehr kurz gesetzte Entscheidungsfrist lässt erneut vermuten, dass den Gesellschaftern die Möglichkeit genommen werden soll, ihre nicht zuletzt gegen das Entschuldungs- und Sanierungskonzept bestehenden Abwehransprüche rechtlich überprüfen zu lassen. Betroffene Medico 30-Anleger sollten sich hiervon jedoch weder beeindrucken noch einschüchtern lassen, sondern umgehend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Kostenlose Ersteinschätzung für geschädigte Anleger

Anleger geschlossener Immobilienfonds haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei umfassend prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Medico-Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden rechtlichen Handlungsoptionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann