0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Medico-Fonds Nr. 30: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept

Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. November 2010

Vielen Medico-Anlegern wird der November dieses Jahres in unschöner Erinnerung verbleiben. Wer unter den mit schlechten Nachrichten ohnehin schon reich gesegneten Medico-Anlegern geglaubt hatte es könne gar nicht schlimmer werden sieht sich nun eines Besseren belehrt: Nach den Medico-Fonds 31 32 33 und 37 wurden nunmehr auch die Anleger des Medico-Fonds 30 Büro-Center Magdeburg KG seitens der Gebau Fonds GmbH aufgefordert zur Rettung des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Fonds einer mehr als zweifelhaften Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen.

Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept

In gewohnter Manier wird den Medico-Gesellschaftern das zur Abstimmung vorgelegte Entschuldungs- und Sanierungskonzept als alleiniges und letztes Rettungsmittel propagiert. Für den Fall dass sich die Anleger dem Lösungsvorschlag der Gebau Fonds GmbH verweigern sollten wird ihnen auch in diesem Fonds die drohende Insolvenz sowie die Inanspruchnahme seitens der Fondsgläubiger als sich zwangsläufig realisierendes Szenario in Aussicht gestellt. Die auch im Medico-Fonds Nr. 30 den Anlegern nur sehr kurz angesetzte Entscheidungsfrist lässt abermals vermuten dass den Gesellschaftern die Möglichkeit genommen werden soll ihre nicht zuletzt gegenüber dem Entschuldungs- und Sanierungskonzept bestehenden Abwehransprüche rechtlich überprüfen zu lassen. Betroffene Medico 30-Anleger sollten sich hiervon jedoch weder beeindrucken noch einschüchtern lassen sondern vielmehr umgehend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Über unser Kontaktformular haben betroffene Medico-Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich der in ihrem Falle bestehenden rechtlichen Handlungsoptionen umfassend zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann