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MPC Offen Produktentanker Flottenfonds geht unter – Anlegern droht Totalverlust

Veröffentlicht von Andreas Frank am 24. November 2011

Anderer Schiffsfonds aber gleiches Problem: Auch den ca. 3000 Anlegern des 2007 aufgelegten und insgesamt acht Schiffe umfassenden MPC Offen Produktentanker Flottenfonds droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Gläubigerbanken entscheiden über Schicksal des Fonds

Im Rahmen einer für den 13.12.2011 anberaumten Gesellschafterversammlung soll nunmehr den um ihre Einlage bangenden Gesellschaftern ein seitens des Fondsinitiators entwickeltes Sanierungskonzept zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine Zustimmung zu selbigem allein wird den Fortbestand des Flottenfonds jedoch nicht sichern können. Vielmehr dürfte der Ausgang der sich schon seit längerem hinziehenden Finanzierungsverhandlungen  zwischen dem Initiator und den Gläubigerbanken – allen voran die Nord LB und die Commerzbank –  über die Zukunft des Schiffsfonds entscheiden. Wir werden an dieser Stelle über die weitere Entwicklung berichten.

Die Verlierer der sich in Zukunft verstärkt einstellenden Problematik auslaufender Schiffsfondssanierungen stehen schon jetzt fest: Es sind die Anleger.
Kommt die Sanierung zustande sind es die Zeichner der deutlich unter den prognostizierten Gewinn- und Renditeerwartungen gebliebenen Schiffsfonds- und Flottenfonds denen bei beschlossener Kapitalerhöhung weitere Nachschüsse drohen.
Scheitert die Sanierung dürfte – wie das Beispiel des Produktentanker Flottenfonds deutlich macht – der zwangsläufig drohende Verkauf der Schiffe lediglich die Verluste der Gläubigerbanken zumindest teilweise kompensieren können.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Was können betroffene Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die im Einzelfall in Betracht zu ziehenden Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann