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MPC Santa P-Schiffe: Anlegern drohen Nachschusszahlungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. März 2011

Die Reihe in Schieflage geratener Schiffsfonds reißt nicht ab. Nun hat es auch die Anleger des Flottenfonds MPC Santa P-Schiffe getroffen: Diese sollten laut Vorschlag der Geschäftsführung den maroden Fonds mit Nachschüssen in einer Größenordnung in Höhe von € 8 8 Millionen sanieren.

MS „Santa Paola“ MS „Santa Patricia“ und MS „Santa Philippa“ bereiten Grund zur Sorge

Wie unlängst bekannt wurde reichen die erwirtschafteten Charterraten von insgesamt drei MPC Santa P-Containerschiffen nicht mehr aus die laufenden Verbindlichkeiten aus den aufgenommenen Bankdarlehen zu bedienen. Im Einzelnen von der Schieflage betroffen sind die Containerschiffe MS „Santa Paola“ MS „Santa Patricia“ sowie die MS „Santa Philippa“.

Hier hatten die finanzierenden Banken einer erneuten Tilgungsaussetzung eine deutliche Absage erteilt. Darüber hinaus fordern die in die Schiffsfonds-Finanzierung eingebundenen Kreditinstitute nunmehr eine zeitnahe Rückführung bis dato aufgelaufenen Rückstände. Insgesamt beläuft sich der Liquiditätsbedarf der insgesamt sechs MPC Einschiffsgesellschaften auf derzeit € 12 Millionen. Eine Lücke die nun wiederum die Anleger schließen müssen.

Fazit zum Urteil

Der nach Abflauen der internationalen Finanzkrise auf auch dem Segment der Container- und Tankschifffahrt kurzfristig einsetzende wirtschaftliche Aufschwung kann nicht darüber hinwegtäuschen dass auch 2011 für etliche Schiffsfondsanleger noch viele böse Überraschungen parat haben dürfte. Insbesondere die Schiffsfondsfinanzierung bleibt hierbei für die meisten ohnehin schon Leid geprüften Anleger ein brisantes Thema: Scheitert nämlich das oftmals seitens der Geschäftsführung als das alleinige Heilmittel propagierte Sanierungs- und Entschuldungskonzept droht den Anlegern der Totalverlust der gezeichneten Einlage.

Rechtliche Möglichkeiten für Schiffsfondsanleger

Schiffsfondsanleger deren Beteiligung in der Regel über externe Finanzvermittler oder Kreditinstitute vertrieben wurden sind in rechtlicher Hinsicht nicht schutzlos gestellt.
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds sollten dabei stets deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Über unser Kontaktformular haben betroffene Schiffsfonds-Anleger die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung setzen und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann