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MS Atlantic Steamer gerät in Schieflage

Veröffentlicht am 01. Februar 2011

Schiffsfonds galten bis in das Jahr 2008 als vermeintlich sichere Anlage mit hohen Renditechancen. Der enorme Rückgang der Fracht- und Charterraten sowie ein bestehendes Überangebot an Containerschiffen bei gleichzeitig stagnierendem weltweitem Containerverkehr führten dazu, dass viele Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Anlegern drohen Nachschusszahlungen

Nach den zwischenzeitlich in Insolvenz geratenen Schiffsfonds MS „Carl C“ und MS „Hannes C“ des Emdener Emissionshauses Embdena Partnership AG geriet jetzt ein weiterer Fonds in Schieflage. Aktuell wurden nun auch die Anleger der „W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS Atlantic Steamer“ bereits im November letzten Jahres aufgefordert, Nachschüsse zu zahlen. In Anbetracht gesunkener Einnahmen konnte die Dezemberrate des Darlehens nicht mehr bedient werden mit dem das Schiff des Fonds finanziert wurde.

Dies bedeutet für die Anleger, dass die Einschiffgesellschaften ohne entsprechende Finanzierungshilfe in Kürze zahlungsunfähig wären. Um dies zu vermeiden, kommen für die Anleger nur zwei Handlungsalternativen in Betracht: die sofortige Verwertung des Schiffes mit der Gefahr eines vollständigen Verlustes der Einlage durch die gesunkenen Schiffspreise oder die Umsetzung der vorgeschlagenen Sanierungsbemühungen. Die Anleger des MS „Atlantic Steamer“ entschieden sich hier entsprechende Zahlungen vorzunehmen um die Insolvenz zu vermeiden. Betroffene Anleger dürften hier nur kurz zur Ruhe kommen, da bereits im März dieses Jahres die nächste Darlehensrate zur Zahlung fällig wird sind weitere Zuschüsse vorprogrammiert.

Rechtliche Möglichkeiten

Die vermeintlich sicheren Anlagen in Container- und Frachtschiffe stellen sich zwischenzeitlich für zahlreiche Anleger als riskante Beteiligungen heraus. Betroffenen Anlegern der MS Atlantic Steamer“ wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wurden Anleger durch ihre Anlageberater oder ihre Bank nicht oder nicht hinreichend über die mit der Schiffsfondsbeteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Berater über sämtliche Risiken aufklären und auf seine fehlenden oder unzureichenden Informationen hinweisen. Unterlässt er diese Hinweise, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Auch auf die sog. kick-backs muss der Berater nach Ansicht des BGH ungefragt aufklären.

Über unser Kontaktformular haben Anleger der MS Altlantic Steamer“ die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in deren Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend zu informieren.