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Veröffentlicht von Andreas Frank am 05. März 2021
Der Insolvenzverwalter fordert Geld zurück und das oft Jahre, nachdem ein Schiffsfonds in Schieflage geraten ist. In den letzten Monaten erreichen Anleger von Schiffsfonds vermehrt Zahlungsaufforderungen von Insolvenzverwaltern. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger geschlossener Fonds gegen Rückforderungsansprüche der Insolvenzverwalter. Wir konnten für unsere Mandanten Erfolge erzielen und zahlreiche außergerichtliche Lösungen erreichen. Hier erfahren Sie, welche Verteidigungsmöglichkeiten Sie als betroffener Anleger haben.
Befinden sich geschlossene Fonds in der Krise, haben Anleger bereits große finanzielle Verluste erlitten, denn prognostizierte Ausschüttungen sind nur teilweise oder gar nicht erfolgt. Umso härter trifft Anleger die Nachricht, dass erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Die Mitteilung über die Rückforderung von Ausschüttungen trifft die enttäuschten Anleger meist erst nach vielen Jahren, wenn beispielsweise die Fondsgesellschaft ein Sanierungskonzept durchsetzen möchte oder das Insolvenzverfahren über den Fonds eröffnet wurde. Sollen Anleger nach der Insolvenzeröffnung die vor vielen Jahren erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, wäre das gesamte eingezahlte Kapital verloren.
In vielen Fällen setzen Insolvenzverwalter den völlig überraschten Anlegern sehr kurze Zahlungsfristen. Viele Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren Verteidigungsmöglichkeiten:
Meist handelt es sich um die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen. Im Rahmen einer Insolvenz fordert der Insolvenzverwalter Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zurück. Mehr zum Thema Wiederaufleben der Haftung und die häufigsten Fallkonstellationen lesen Sie im Schwerpunkt Rückforderung von Ausschüttungen.
Nach unserer Erfahrung bestehen oft Zweifel an der Berechtigung und der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche. Als betroffener Anleger sollten Sie wissen, dass die Zahlungsforderung oft nicht oder nicht in voller Höhe berechtigt und durchsetzbar ist. Bei einer Ausschüttungsrückforderung gibt es durchaus Verteidigungsmöglichkeiten, um die Rückforderungen abzuwehren und so erhaltene Ausschüttungen ganz oder teilweise zu bewahren. Dies gilt auch, wenn Anleger der Zahlungsaufforderung bereits nachgekommen sind. Ungeprüft und fälschlicherweise zurückbezahlte Ausschüttungen können zurückgefordert werden.
In den meisten Fällen existieren Ansatzpunkte, um Verhandlungen zu führen. So kann das fehlerhafte Vorgehen eines Insolvenzverwalters beispielsweise dazu führen, dass man erfolgreich Einwendungen entgegensetzen kann. Spezialisierte Anwälte prüfen,
Verbraucherfreundliches BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof hat in einem verbraucherfreundlichen Urteil (Az. II ZR 175/19, 21.07.2020) darüber entschieden, inwieweit die Kommanditisten sich bei Ausschüttungsrückforderungen durch den Insolvenzverwalter auf bereits erfolgte Zahlungen anderer Gesellschafter berufen können. Der BGH stellt in seiner Entscheidung höhere Hürden an ein Rückforderungsverlangen vom Insolvenzverwalter. Dieser muss darlegen, dass die bereits erhaltenen Zahlungen nicht zur Kostendeckung der von der Haftung erfassten Gesellschaftsschulden ausreichen.
Hinweis zur Rechtsschutzversicherung: Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist diese in der Regel dazu verpflichtet, eine Deckungszusage zur Verteidigung gegen die Zahlungsaufforderung zu erteilen. Wir übernehmen für Sie die Anfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns um eine Deckungszusage.
Insolvenzverwalter fordert Geld zurück: Sie sind mit einer sehr kurz bemessenen Rückzahlungsfrist zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert worden? Über unsere Online-Schnellanfrage treten Sie schnell und unkompliziert mit unseren spezialisierten Anwälten in Verbindung. Wir bieten eine umfassende Ermittlung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungen.
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Für Fragen oder weitere Informationen zum Thema – Insolvenzverwalter fordert Geld zurück – nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.
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