0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Multi Asset Portfolio MAP Fonds in Schieflage: Konzept der beteiligten Vertriebe im Sinne der Anleger*innen?

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 28. Januar 2022

Multi Asset Portfolio

Die beteiligten Finanzvertriebe der geschlossenen Fonds Multi Asset Portfolio von Steiner + Company haben Schreiben an ihre Kund*innen verschickt und informieren zu „möglichen Lösungsansätzen zu aufgetretenen Problematiken“. Konkret soll die Geschäftsführung, die MAP Steiner Verwaltung GmbH abgewählt und durch eine vom Vertrieb gegründete neue Gesellschaft ersetzt werden. Wir beleuchten verschiedene Aspekte des Vorschlags in Sinne der betroffenen Anleger*innen.

MAP Fonds: Situation aus Anlegersicht sehr unbefriedigend

Die Zukunftsperspektive der MAP Dachfonds ist angesichts der bisherigen Entwicklung der Zielfonds ungewiss und der Eintritt des prognostizierten Anlageerfolgs unwahrscheinlich. Zahlreiche Gesellschafter*innen mit Ratensparvereinbarungen haben noch Einzahlungsverpflichtungen über viele Jahre und die Beendigung des Fonds ist beispielsweise beim MAP Anspar Plan 2 erst Ende des Jahres 2043 vorgesehen. Die Gesellschafter*innen haben bis heute nur rudimentäre Informationen über den tatsächlichen Wert und den Verlauf der Unternehmen erhalten, in die die Fondsgesellschaft investiert hat. Sie wissen nicht einmal genau, in welche Unternehmen oder Investments wieviel ihres Kapitals geflossen ist. Das Konzept der geschlossenen Fonds Multi Asset Portfolio beruht auf dem Dachfonds-Prinzip. Die Fondsgesellschaft sollte gemäß Gesellschaftsvertrag in geschlossene Fonds aus verschiedenen Asset-Klassen investieren. Tatsächlich wurden von den Anlegergeldern vertragswidrig nicht nur Fondsbeteiligungen, sondern zahlreiche hochriskante – teilweise ungesicherte – Investitionen wie Direktinvestments und Beteiligungen an GmbHs, Nachrangdarlehen sowie Stille Beteiligungen erworben.

Wir haben die Gesellschafter*innen dieses Fonds bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass ihr investiertes Kapital in dubiose und risikoreiche Investments geflossen ist, mit denen Anlegergelder in Millionenhöhe vernichtet wurden. Die vertraglich vorgesehenen  Investitionskriterien wurden bereits zu Beginn der Investitionsphase nicht eingehalten.

Im September 2021 wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen einer Hamburger Firmengruppe durchgeführt hat. Die Berichterstattung des Hamburger Abendblattes hat die Firmengruppe Steiner & Company betroffen. Demnach geht es um den Verdacht der Veruntreuung in Zusammenhang mit Fondsprojekten. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist.

Anschreiben der beteiligten Vertriebe zu Missständen und Unregelmäßigkeiten

Die verschiedenen beteiligten Vertriebe schlagen nun den Anlegern der MAP-Fonds ein Konzept vor, das Abhilfe schaffen soll. Konkret soll die Geschäftsführung, die MAP Steiner Verwaltung GmbH abgewählt und durch eine vom Vertrieb gegründete neue Gesellschaft ersetzt werden. Es ist sicher sinnvoll, wenn das Haus Steiner & Company nicht länger die Geschäftsführung bei den MAP-Fonds ausübt. Die MAP Steiner Verwaltung GmbH hat die Geschäfte der Fonds nicht im Sinne der Anleger geführt.

Den aktuellen Schreiben entnehmen wir, dass die Finanzvertriebe ihre Einstellung zu den Vorfällen bei diesen Fonds geändert haben. Das ist neu: Noch im Juni 2021 hat die S + C Treuhand mbH und mehrere Vertriebe zu einem von der Steiner-Gruppe zusammen mit der Firma Amicus-Fondskonzepte veranstalteten Online-Meeting eingeladen. Die Gesellschafter sollten verbindliche und aktuelle Informationen zu ihrem Investment erhalten. Es gab jedoch keine prüfbaren Informationen, sondern lediglich weitere Beschwichtigungen. Auf der Online-Konferenz wurde mehrfach betont, dass sich die Geschäftsführung bei den getätigten Investitionen an die Vorgaben der Prospekte und Gesellschaftsverträge gehalten hätte. Ein Mittelverwendungskontrolleur habe geprüft, ob die Investitionskriterien eingehalten wurden. Schon zu diesem Zeitpunkt musste den beteiligten Vermittlern bewusst gewesen sein, dass das Kapital der Anleger*innen nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde. Der Vertrieb war naturgemäß bemüht, den Anleger*innen so lange wie möglich den Eindruck zu vermitteln, an einer Kapitalanlage beteiligt zu sein, die „langfristig Erfolg haben wird“.

Folgende Punkte sollten Anleger berücksichtigen:

  • Es stellt sich die Frage, ob eine vom Vertrieb gegründete und somit auch vom Vertrieb gelenkte Geschäftsführung die richtige Wahl ist, um die Interessen der Anleger*innen zu vertreten. Die Firma R & M Restrukturierungs- und Management GmbH ist nicht unabhängig und es ist nicht sicher gestellt, dass diese ausschließlich im Interesse der Anleger*innen handeln wird. Die Vertriebe sind auch in der (Haftungs-)Verantwortung und aus diesem Grunde bestrebt, Gesellschafter*innen von einer Inanspruchnahme Falls diese Firma zur neuen Geschäftsführung gewählt wird, dann wäre die Einführung eines Anlegerbeirats sinnvoll, dessen Mitglieder nicht dem Vertrieb angehören.
  • Die vorgeschlagene Lösung hat das Ziel, die Anlagen zu sichern, zu optimieren und seriös fortzuführen, um in eine „möglichst positive MAP-Zukunft“ schauen zu können. Dieses Ziel ist sehr optimistisch formuliert und es stellt sich die Frage, was eine „positive Zukunft“ für die Anleger*innen bedeutet. Positiv ist, Schadensbegrenzung zu betreiben. Den Gesellschafter*innen sollte allerdings deutlich vor Augen geführt werden, dass durch zahlreiche gescheiterte Projekte Anlegergelder in Millionenhöhe unwiederbringlich vernichtet worden sind. Dieser Schaden ist bereits eingetreten und kann auch nicht durch eine neue Geschäftsführung behoben werden. Geschädigte Anleger*innen müssen sich auf den Verlust eines großen Teils des investierten Kapitals einstellen. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2019 des MAP Anspar Plan 2 weist ein Anlagevermögen von lediglich 8.151.533,– Euro bei einem eingezahlten Kommanditkapital von 21.613.321,- Euro aus. Beim MAP Anspar Plan 3 weist der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2019 ein Anlagevermögen von lediglich 10.560.461,– Euro bei einem eingezahlten Kommanditkapital von 29.113.522,– Euro aus. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist jeweils noch nicht veröffentlicht. Hier stellt sich die Frage nach der Relevanz einer Fortführung des Fonds insbesondere die Ratenzahler*innen. Ist es tatsächlich im Interesse der Gesellschafter*innen, den Fonds noch bis Ende des Jahres 2043 bzw. 2044 fortzuführen? Kann den Gesellschafter*innen zugemutet werden, noch viele Jahre weitere Ratenzahlungen zu erbringen, obwohl ihre Gelder in der Vergangenheit in dubiose und riskante Investments geflossen sind? Im Interesse der meisten Anleger könnte liegen, den Fonds durch geordneten Verkauf der noch werthaltigen Projekte des Portfolios abzuwickeln.
  • Der Vertrieb möchte davon überzeugen, dass das „Konstrukt MAP Fonds sinnvoll und gut ist.“ Diese Meinung können wir nicht teilen. Vorteilhaft war das Konzept allenfalls für die Fondsverantwortlichen und die Finanzvertriebe, die durch diese Kapitalanlage hohe Gebühren und Provisionen verdient hatten. Für Anleger*innen ist die Beteiligung an diesem Fonds eine höchst riskante unternehmerische Beteiligung, die noch dazu mit enorm hohen Kosten verbunden war. Die sehr hohen Kosten waren bedingt durch die Dachfondskonstruktion, da weiche Kosten sowohl auf Ebene des Dachfonds, als auch auf Ebene der Zielgesellschaften anfallen. Zum Beispiel wurden allein auf Ebene des Dachfonds in der Gründungsphase des MAP Anspar Plan 2 ca. 20 % des Anlegerkapitals (inkl. Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass etwa 20 % nicht in die Zielfonds flossen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung standen. Durch die Dachfondskonstruktion entstehen doppelte Weichkosten und laufende Verwaltungskosten, da auch auf Seiten der Zielgesellschaften hohe Nebenkosten und Gebühren anfallen.

Für Fragen oder weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.

Kontaktformular

Sie möchten schnell und unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer MAP Fonds Beteiligung wissen? Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet Gesellschaftern die einzige Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung – also von künftigen Zahlungen im Ratensparmodell freigestellt zu werden und auch seit dem Beitritt bezahlte Raten zurück zu bekommen. Sie erhalten dann eine Einschätzung, ob auch in Ihrem Fall Schadensersatz in Form der Rückabwicklung möglich ist. Falls in Ihrem Fall die Verjährung bereits eingetreten ist, dann besteht immer noch die Möglichkeit eines Widerrufs der Beitrittserklärung zur Befreiung von Ratenzahlungen sowie der Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Diese Einschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall