0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Nach Air Berlin Insolvenz: CFB und Hannover Leasing Flugzeugfonds Anlegern drohen Einbußen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. August 2017

Die unlängst bekannt gewordene Insolvenz der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin bereitet nicht nur den Beschäftigen und Pauschalurlaubern Grund zur Sorge: Auch die Anleger der insgesamt vier geschlossenen Flugzeugfonds – jeweils 2 aus dem Emissionshaus Hannover Leasing und Commerz Real (CFB) – , die jeweils ein Flugzeug an die Pleiteairline vermietet haben, fürchten jetzt um ihre einstmals sicher geglaubten Einlagen. Fakt ist bislang: Ohne neue Mieter droht der Zwangsverkauf der Flugzeuge. Leidtragende wären in einem solchen Fall – wie so oft – die Anleger der jeweiligen Hannover Leasing und CFB Flugzeugfonds.

Air Berlin Pleite: Insgesamt vier Flugzeugfonds betroffen

Von der Air Berlin Pleite sind im Einzelnen Anleger folgender geschlossener Flugzeugfonds betroffen:

Hannover Leasing 189 Flight Invest 47
Hannover Leasing 190 Flight Invest 48
CFB-Fonds Nr. 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I
CFB-Fonds Nr. 178 Flugzeugfonds Airbus A319 II

HL Flight Invest 47 und Flight Invest 48: Air Berlin obliegt trotz Untervermietung Zahlungspflicht

Die 2008 (Flight Invest 47) bzw. 2010 (Flight Invest 48) aufgelegten geschlossenen Flugzeugfonds investieren jeweils in eine Airbus Maschine des Typs A 321-200. Beide Flugzeuge sind bis November bzw. Dezember 2018 an Air Berlin vermietet. Air Berlin seinerzeit hat beide Maschinen an die Air Berlin Tochter Niki untervermietet.
Von der Untervermietung (sub-lease) an die nicht insolvente Air Berlin Tochter können die betroffenen Hannover Leasing Anleger jedoch nicht profitieren: Wie Hannover Leasing im Dezember letzten Jahres per Rundschreiben mitteilen ließ, bleibe Air Berlin der eigentliche zur Zahlung der Leasingraten verpflichtete Vertragspartner.

CFB Fonds Nr. 176 und 178: Untervermietung entbindet Air Berlin nicht von vertraglichen Pflichten

Auch in den beiden CFB Flugzeugfonds stellt sich die Situation für die betroffenen Anleger sehr kritisch dar:
Zwar laufen die Leasingverträge über die Maschinen des Typs A319-112 in den 2010 aufgelegten CFB Fonds 176 „A319 I“ und CFB Fonds „A319 II“ noch bis 2019. Trotz der auch hier erfolgten Untervermietungen der Flugzeuge an nicht insolvente Unternehmen bleibt auch hier Air Berlin der für die pünktliche Zahlung der Leasingraten verantwortliche Vertragspartner.

Zukunft der Flugzeugfonds weiterhin ungewiss

Trotz der in vergleichbaren Fällen üblichen Durchhalteparolen und Verweisen auf die bisherige Vertragstreue von Air Berlin auf Seiten der jeweiligen Fondsgesellschaften bleibt die Zukunft aller vier Flugzeugfonds weiterhin ungewiss. Dass Air Berlin auf längere Zeit noch deren Verbindlichkeiten aus den jeweiligen Leasingverträgen wird erfüllen können, erscheint angesichts der derzeitigen prekären Lage des Unternehmens mehr als fraglich. Die somit auch den betreffenden Fondsgesellschaften drohende Insolvenz dürfte nur dann vermieden werden können, wenn es gelingt, die Flugzeuge einem solventen Nachmieter anzudienen.

Was können betroffene Hannover Leasing und CFB Flugzeugfonds Anleger jetzt tun?

Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen. 

Aktuell: Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaften CFB Fonds 176 und 178

Alle betroffenen Gesellschafter dieser Flugzeugfonds sind zur Teilnahme an der Telefon- und Webkonferenz  am Mittwoch, den 06. September 2017, um 18.30 Uhr eingeladen. Tauschen Sie Erfahrungen und Meinungen  mit Ihren Mitgesellschaftern aus. Auf der Tagesordnung stehen Fragen zur Verjährung, rechtliche Möglichkeiten zur Rettung des investierten Geldes und bisher erzielte Erfolge für Anleger.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann