0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Nach Insolvenz der GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) droht Schiffsfonds-Anlegern Totalverlust

Veröffentlicht von Andreas Frank am 13. Juli 2012

Junges besorgtes Paar am Laptop

Immer mehr Reedereien geraten in den Abwärtsstrudel der weltweiten Krise der Tanker- und Containerschiffsfonds. Wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch über das Vermögen der GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet werden. Nachdem zwischenzeitlich bereits 19 von GHF aufgelegte Schiffsgesellschaften den Gang zum Insolvenzgericht angetreten haben, musste nun auch die Reederei GHS, die sämtliche Fondsschiffe bereedert, dem wirtschaftlichen Druck nachgeben und Insolvenz anmelden.

GHS-Insolvenz: Trauriger Höhepunkt für Hanseatic Shipping Schiffsfonds-Anleger

Die jetzt bekannt gewordene Insolvenz der GHS Reederei ist für die betroffenen Schiffsfonds-Anleger der bisherige traurige Höhepunkt einer sich bereits seit längerem abzeichnenden Talfahrt. So mussten zuletzt die von GHF aufgelegten Schiffsgesellschaften MS Euro Squall und MS Haneburg Insolvenz anmelden. Zuvor mussten bereits die GHF-Fondsschiffe MS Euro Storm, MS Euro Solid, MS Emstor, MS Hilde K, MS Jümmetor, MS Wesertor und MS Fockeburg wirtschaftlich die Segel streichen. Die Insolvenz der GHS Reederei sowie der bereits zuvor insolvent gemeldeten GHF Fondsschiffe reiht sich ein in eine nicht abreißende Serie von Schiffsfondspleiten. Nach Angaben der Fondszeitung sind derzeit bereits 100 KG-Fondsschiffe insolvent. Ein Ende der Abwärtsspirale wirtschaftlich angeschlagener Fondsschiffe scheint jedoch noch lange nicht in Sicht: So waren bereits Ende letzten Jahres – nach einer Schätzung der Analysten der Fondszeitung – insgesamt 550 KG-Schiffe von der Insolvenz bedroht. Die Bilanz für die Anlegerinnen und Anleger der insolventen Fondsschiffe ist ernüchternd: Nicht nur, dass die Anleger bereits seit geraumer Zeit auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten. Im Zuge der Insolvenz der 19 GHF Fondsschiffe sowie der GHF Reederei GHS müssen die Anleger auch damit rechnen, in den vergangenen Jahren erhaltene Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

Fazit: Für die meisten betroffenen GHF Schiffsfonds-Anleger steht am Ende eines langen Leidensweges der Totalverlust der investierten Einlage.

Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie das Totalverlustrisiko wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Hanseatic Shipping-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich umfassend über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann