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Nach Scheitern des Sanierungskonzepts droht MPC Fondsschiffen Rio Teslin und Rio Thelon Notverkauf

Veröffentlicht von Andreas Frank am 25. Oktober 2012

Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen bleiben auch im Herbst 2012 von Hiobsbotschaften nicht verschont. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet droht in dem seitens MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon nach Scheitern der Sanierungsverhandlungen der Notverkauf der beiden MPC Containerschiffe. Die Anleger des MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon müssen in diesem Fall mit einem Totalverlust des ihrerseits in die beiden baugleichen 2.556 TEU Containerschiffe investierten Geldes rechnen.

MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon: Investitionsvolumen in Höhe von € 66.757.000 00

MPC Capital hatte den in die beiden baugleichen 2.566 TEU Containerschiffe 2002 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 66.757.000 00 am Markt platziert. An den in die beiden unter der Flagge der Reederei Blue Star GmbH fahrenden Containerschiffen investierenden MPC Schiffsfonds hatten sich seinerzeit Anleger mit einem Eigenkapital in Höhe von € 27.690.000 00 beteiligt. Laut Angaben des Portals www.zweitmarkt.de beträgt der Fremdkapitalbetrag am MPC MS Rio Theslin und MS Rio Thelon derzeit € 26.045.324 00 (Stand 31.12.2010).

MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon: Anleger warten seit 2009 auf Ausschüttungen

Für die Anleger des MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon verlief die Entwicklung alles andere als planmäßig. Zwar erzielte der MPC Schiffsfonds MS Rio Teslin und MS Rio Thelon zuletzt auf dem Zweitmarkt noch einen Wert in Höhe von 42 2 % (letzter Handel: 08.09.2011/ Quelle: www.zweitmarkt.de ). Allerdings erfolgten in den vergangenen drei Jahren keinerlei Ausschüttungen mehr an die Anleger. Laut www.zweitmarkt.de konnten die Anleger dieses MPC Schiffsfonds lediglich in den Jahren 2006 – 2008 Ausschüttungseingänge in Höhe von 4 % (2008) bzw. 8 % (2006 & 2007) verzeichnen.

Vertrieb von geschlossenen Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

MPC Schiffsfonds: Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

MPC Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an MPC Capital Schiffsfonds die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden  beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.11.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.11.2012 verjähren. Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten.
Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann