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neoFin Namenschuldverschreibungen: Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 28. März 2023

Die neoFIN Hamburg GmbH befasst sich mit der sogenannten Tokenisierung von Wertpapieren und tritt mit der Marke NF7 als Vermittler von Kapitalmarktprodukten auf. Die neoFIN  Hamburg GmbH hat Namensschuldverschreibungen wie die „10,75% NSV BTI 05“ emittiert. Die neoFin Namenschuldverschreibungen sollte Anlegern und Anlegerinnen jährliche Zinsen in Höhe von 10,75% und die Rückzahlung zum 31.12.2021 einbringen. Noch vor Fälligkeit waren die Zinszahlungen rückständig. Die Namensschuldverschreibung war zum 31.12.2021 fällig.

  • Die Rückzahlung der Schuldverschreibung ist überfällig.
  • Gläubiger*innen wurden in der Folgezeit mehrfach vertröstet.
  • Nach der Nachricht über den Tod des früheren Geschäftsführers wurden die völlig überraschten Anleger*innen darüber informiert, dass mutmaßlich veruntreutes Kapital auf die Ehefrau übertragen wurde und die Geschäftsführung Anzeige bei der Kriminalpolizei Hamburg erstattet hat.
  • Gläubiger*ihnen der neoFIN Hamburg GmbH sind verunsichert und fragen sich, wie sie ihr investiertes Kapital retten können.
  • Update: Das Amtsgericht Hamburg hat am 26.06.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEOFIN HAMBURG GmbH eröffnet (Az. 67g IN 162/23).
  • Update: Am 25.10.2023 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

neoFin Namenschuldverschreibungen: mangelnde Informationen

In einem Schreiben Ende 2021 wurden sie über einen geplanten neoFIN-Börsengang informiert. In diesem Zusammenhang wurde die Rückzahlung der Namensschuldverschreibung und Zahlung der Zinsen im Sommer 2022 in Aussicht gestellt. Anleger*innen erhalten unterschiedliche Darstellungen und Empfehlungen zur Kapitalanlage. Von der neoFIN Hamburg GmbH haben Gläubiger*innen bislang keine aussagekräftigen Informationen erhalten. Die Situation ist aus Anlegersicht sehr unbefriedigend.

Was sollten Anleger*innen jetzt tun?

Noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet und eine Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle nicht möglich. Im Insolvenzfall beraten wir Betroffene zu Ihren Möglichkeiten. Abgesehen von den weiteren Entwicklungen stellt sich für Betroffene die Frage, wie sie ihr investiertes Geld zurück erhalten und ob Sie eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Sollten Anleger*innen bei der Anlageberatung nicht umfassend über die Risiken des erworbenen Wertpapiers aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Bei der Vermittlung dieser Geldanlage hätten Interessierte beispielweise über das sogenannte Emittenten- oder Bonitätsrisiko aufgeklärt werden müssen. Dies bezeichnet das Risiko, dass der  Schuldner zahlungsunfähig oder Illiquide werden und damit Zins- und/oder Tilgungspflichten nicht nachkommen könnte. Die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten würde den ganzen oder teilweisen Verluste des investieren Kapitals bedeuten. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften auch Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Anleihegläubiger*innen sollten sich anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann