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Neues Urteil gegen Daimler im Dieselskandal: Schadensersatz für Mercedes C 250

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 10. November 2021

Mercedes-Kühler

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG erneut in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt (Urteil vom 21.10.2021, Az. 20 O 251/21). Unsere Mandantin machte als Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters erfolgreich Schadensersatzansprüche im Mercedes Abgasskandal geltend. Da Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sachverhalt und Entscheidung des Gerichts gegen Daimler im Dieselskandal

Der Vater unserer Mandantin hatte im Jahr 2014 einen Mercedes-Benz C 250 BlueTec als Neufahrzeug gekauft. Im Auto ist ein Motor des Typs OM651 verbaut.

Das Landgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Klägerin Schadensersatz zusteht. Es ist der Ansicht, dass das Fahrzeug bei normalen Betriebsbedingungen nicht die maßgeblichen Grenzwerte des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 überschreiten darf. Im Verfahren hatte die Daimler AG lediglich angegeben, dass das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide im Rahmen der vorgesehen Tests einhalte, nicht aber, dass es die Werte im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einhalte. Dabei würde alleine das Nicht-Einhalten der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die konkrete Gefahr bedeuten, dass die Zulassung für das Fahrzeug jederzeit widerrufen werden kann. Damit drohten der Klägerin in Bezug auf ihr Fahrzeug Nutzungseinschränkungen und ein Wertverlust.

Das LG Stuttgart bestätigt mit dieser Entscheidung erneut, dass der Motor des Typs OM 651 von der Abgasmanipulation betroffen ist. Durch das Urteil werden die Rechte geschädigter Autobesitzer*innen und Eigentümer*innen im Mercedes Abgasskandal weiter gestärkt.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Mercedes Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Mercedesfahrer*innen auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Mercedes Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen Vertragshändler*innen, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Mercedes Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Daimler AG
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Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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