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Widerruf Kaskadenverweis: Verbraucherfreundliche Entscheidungen zum EuGH Urteil

Veröffentlicht von Christopher Kress am 10. September 2020

Schrift-Widerrufsrecht-und-Paragraphenzeichen

Widerruf Kaskadenverweis: Das oberste europäische Gericht hat am im März 2020 zum Thema Widerruf verbraucherfreundlich geurteilt und entschieden, dass Klauseln in Kreditverträgen, die einen sogenannten Kaskadenverweis enthalten, unzulässig sind (EuGH, Urteil vom 26.3.2020, Az. C-66/19). Daraufhin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.03.2020 (Az. XI ZR 198/19) bezüglich eines Autokredits entschieden, dass die Argumentation des EuGH nur dann greife, sofern sich die Bank nicht auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion, also auf einen Vertrauensschutz berufen kann. Nach Ansicht des BGH ist nämlich in den Fällen, in denen Banken das gesetzliche Muster für die Information über das Widerrufsrecht verwendet haben, der Widerruf nur innerhalb der angegebenen Frist möglich. Dennoch urteilten einige Gerichte in Deutschland im Nachgang verbraucherfreundlich und haben den Widerruf in Verbraucherkreditverträgen aufgrund des Kaskadenverweises für zulässig erklärt.

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 26. 06.2020, Az. Bi 6 O 127/20

Als erstes Landgericht hat das LG Heilbronn gegen eine Autobank unter Anwendung des EuGH-Urteils aufgrund des europarechtlich unzulässigen Kaskadenverweises entschieden. Das Landgericht hat die FCA Bank Deutschland GmbH (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover) zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, weil die beklagte Bank den Kläger nicht ordnungsgemäß informiert hat. Das Landgericht Heilbronn greift das Urteil des EuGH zum Kaskadenverweis auf. Die Widerrufsinformation der Bank entspricht nicht der Musterwiderrufsinformation; die Bank hatte wie nahezu alle Autobanken Änderungen an der Belehrung vorgenommen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2020, Az. I-7 U 175/19

Als erstes deutsches Oberlandesgericht geht der 7. Senat des OLG Düsseldorf davon aus, dass die von der Santander Bank verwendete Widerrufsbelehrung aufgrund des Kaskadenverweises unwirksam ist. Das Gericht hält die Ansagen des Europäischen Gerichtshofs für anwendbar, wonach die in Deutschland üblichen Informationen über das Widerrufsrecht mit Verweis auf komplizierte gesetzliche Regelungen nicht ausreichend ist. Diese Auffassung des OLG Düsseldorf ist auf nahezu alle Darlehensverträge aller Autobanken anwendbar. Auch die Santander Bank habe nicht das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung korrekt verwendet.

Oberlandesgericht Rostock, Hinweisverfügung vom 26.03.2020, Az. 1b 1 U 1/19

Auch der 1. Senat des OLG Rostock hat in seiner Hinweisverfügung angekündigt, der Auffassung des EuGH zum Kaskadenverweis zu folgen. Demnach wäre in dem dort streitgegenständlichen Darlehensvertrag von einer ungenügenden Aufklärung über die Widerrufsfrist auszugehen.

Kaskadenverweis und Widerrufsjoker

Wird in einem Vertrag auf ein Gesetz verwiesen wird, das sich wiederum ebenfalls auf ein anderes Gesetz bezieht, handelt es sich um einen sogenannten Kaskadenverweis. Im Fall einer Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält. Erst recht kann er nicht prüfen, ob die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen hat. Die vom EuGH für unzureichend empfundene Formulierung findet sich in nahezu sämtlichen seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen.

Unabhängig von der Diskussion um den Kaskadenverweis können Verbraucher den sogenannten Widerrufsjoker nach wie vor ziehen, wenn Banken und Sparkassen in ihren Verträgen Fehler machen, insbesondere bei Angaben zur Berechnung Widerrufsfrist.

Dann kann ein Verbraucher mit dem Widerruf den Darlehensvertrag noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen und ggf. den damit verbundenen Kauf vorzeitig rückabwickeln. Für einen erfolgreichen Widerruf kommt es neben der falschen oder fehlenden Widerrufsinformation auch darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Es gilt: Alle Verbraucher, die einen Darlehensvertrag ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen.

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