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Oberlandesgericht München entscheidet zugunsten der Wirecard-Geschädigten

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 10. Dezember 2021

Waage-Justitia

Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein wichtiges positives Zeichen im Sinne der geschädigten Aktionäre und Aktionärinnen im Wirecard-Anlageskandal gesetzt. In einem Hinweisbeschluss vom 9. Dezember 2021 (Az. 8 U 6063/21) macht der zuständige 8. Zivilsenat seine Zweifel an der Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts München I, sehr deutlich. Der Hinweis bestärkt Geschädigte des Wirecard-Finanzskandals, Ihre Ansprüche auf Entschädigung erfolgreich durchsetzen zu können. Das OLG München hat in dem Beschluss unsere in den Schadensersatzprozessen gegen EY vertretene Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt. Diese erste obergerichtliche Entscheidung stellt einen klaren Dammbruch im Wirecard-Skandal dar.

 

OLG München öffnet Tür und Tor für Schadensersatzansprüche gegen EY

In erster Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Schadensersatzklagen gegen EY abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass kein vorsätzliches Handeln bzw. keine Pflichtverletzung der EY-Prüfer feststellbar sei und es an der sogenannten Kausalität mangele: Die Anleger*innen könnten nicht beweisen, dass es einen Zusammenhang zwischen den Testaten und einer Investitionsentscheidung gegeben hätte. Bis zuletzt hatte EY als langjähriger Wirtschaftsprüfer von Wirecard bestätigt, dass die Abschlüsse der Richtigkeit entsprechen.

In seinem Hinweis erteilt das OLG München den Begründungen nun eine Absage. Es rügt insbesondere die oberflächliche Prüfung der ersten Instanz. Das Landgericht hätte viel genauer prüfen müssen, ob eine Pflichtverletzung der EY-Prüfer vorliege. Dazu hätte das Landgericht München I ein Sachverständigengutachten anordnen müssen.  Nach Ansicht des zuständigen Senats hätte eine frühere Verweigerung des Testats durch die Wirtschaftsprüfer wahrscheinlich auch einen früheren Insolvenzantrag der Wirecard AG zur Folge gehabt. Dann spräche „wohl die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die Anleger die streitgegenständlichen Aktienkäufe in Kenntnis dessen nicht getätigt hätten“, so das OLG in seinem Hinweis.

Wirecard-„Sammelklage“ nach Ansicht des OLG München sinnvoll

Das OLG München äußerte sich zudem positiv zum sogenannten Kapitalanlagemusterverfahren, indem es dem Landgericht empfiehlt, ein Musterverfahren zu eröffnen. In einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) können Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden.

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