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OLG Koblenz verurteilt Generali Krankenversicherung

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 30. November 2023

Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat ein Versicherungsnehmer der Generali Deutschland Krankenversicherung AG erfolgreich unwirksam ergangene Prämienerhöhungen zurückgefordert. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Versicherungsnehmer in einem Teilurteil knapp 2.000,- Euro zugesprochen (Urteil vom 29.11.2023, Az. 10 U 2003/22, noch nicht rechtskräftig). Bereits in der ersten Instanz wurde die Generali teilweise verurteilt, unwirksame Prämienerhöhungen zurückzuerstatten.

OLG Koblenz verurteilt Generali: Darum ging es

Das Urteil steht vor dem Hintergrund des § 203 VVG. Diese Norm regelt, dass die Krankenversicherungen nicht ohne Grund die Beiträge erhöhen dürfen. In Betracht kommen lediglich die gesteigerten Versicherungsleistungen oder geänderten Sterbewahrscheinlichkeiten. Das Anspringen eines vorabdefinierten Schwellenwertes erlaubt es überhaupt erst an eine Beitragserhöhung zu denken. Dabei ist wichtig, den Versicherten mitzuteilen, dass nicht ihr individuelles Verhalten für die Erhöhung maßgeblich ist, sondern dass die Beitragserhöhung eine bestimmte Veränderung der Umstände dies aufgrund gesetzlicher Regelungen veranlasst hat.

Mit dem Teilurteil ist das Verfahren noch nicht beendet, da weitere Rückzahlungsansprüche zu Gunsten des Versicherten im Raum stehen. Im Übrigen wurde das Verfahren wieder an das Landgericht Koblenz geschickt, damit der Rüge der falschen Berechnungen nachgegangen werden kann. Das Landgericht Koblenz sieht ein bloßes Bestreiten durch den Versicherungsnehmer als ausreichend an und reiht sich damit in die Reihe weiterer Gericht ein, die zu einem ähnlichen Ergebnis kamen. der Die Krankenversicherung muss nun nachweisen, dass die stattgehabten Beitragserhöhungen versicherungsmathematisch richtig ergangen sind.

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