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OstWest International Leasing OWL AG

Veröffentlicht am 03. April 2008

Die Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH bot Anfang 2007 den atypisch stillen Gesellschaftern der Ost West International Leasing OWL AG die Übernahme der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen unter gleichzeitiger Übertragung der Anlegerrechte auf die GmbH an. Die Höhe der Ankaufsangebote lag dabei deutlich unter dem ursprünglichen Wert der Beteiligung. Das Übernahmeangebot der Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH wurde damit begründet dass gleichzeitig mit der Übertragung der Beteiligung auf die GmbH diese dann auch Nachschuss- bzw. Einzahlungspflichten trifft. Damit wäre der Anleger von jeglicher Haftung frei. Entsprechend niedrig falle deshalb die Höhe der Kaufpreisangebote für die Beteiligungen aus argumentierte die Menteny.

Hintergrund dieser Beteiligungsübernahme

Die Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH ist ein Tochterunternehmen der Albis Leasing AG die Mehrheitsaktionärin des Rothmann & Cie. Finanzhauses ist. Dieses wiederum hat als Emissionshaus die OstWest International Leasing OWL AG prospektiert und den Vertrieb organisiert, indem sie selbständige Vermittler hierzu einsetzte.

Der Prospekt der OstWest International Leasing OWL AG bezieht sich für die Bestimmung der zu erwartenden Rendite auf die Berechnung nach dem „ internen Zinsfuß“. Das Landgerichts München II hat mit Urteil vom 17.08.2006 festgestellt, dass diese Art der Berechnung als zur Verdeutlichung der Renditeaussichten untauglich ist. Somit ist der Prospekt der OstWest International Leasing OWL AG fehlerhaft.

Problematisch für denjenigen Anleger, der das Übernahmeangebot unterzeichnet hat, ist grundsätzlich, dass er durch den Verkauf „sämtliche Rechte und Pflichten“, die mit der Beteiligung verbunden sind, an die Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH übertragen hat. Diese Übertragung umfasst also grundsätzlich auch die Ansprüche aus fehlerhafter Beratung aufgrund des fehlerhaften Prospektes.

Das können Betroffene tun

Betroffene Anleger können prüfen, ob die Übernahmeverträge der Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH anfechtbar sind. Entgegen der Behauptung der Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH bestehen bei einer atypisch stillen Beteiligung keine Nachschusspflichten in unüberschaubarer Höhe und diese Aussage lässt nur den Schluss zu, dass das Rothmann & Cie. Finanzhaus möglichen Schadensersatzansprüchen nicht ausgesetzt sein soll. Ein stiller Gesellschafter haftet grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner eingebrachten Einlage und darüber hinaus unterliegt er keiner Nachschusshaftung.

Stille Gesellschafter an der OstWest International Leasing OWL AG sollten daher genau abwägen, ob sie gegebenenfalls das Angebot der Menteny BeteiligungsverwaltungsGmbH zur Übernahme der Beteiligung mit allen rechtlichen Folgen annehmen wollen. Anleger die ihre Beteiligung bereits übertragen haben ist anzuraten die Möglichkeiten der Anfechtung und des Schadensersatzes überprüfen zu lassen.

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