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Patentfonds: Hohe Risiken für Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 29. August 2014

Patent-copy-Zeichen

Zahlreiche deutsche Anleger haben in den vergangenen Jahren auf Anraten ihrer Bank- oder Finanzberater Beteiligungen an geschlossenen Fonds gezeichnet, die in der Regel in die Bewertung, den Erwerb und die anschließende Verwertung von Patenten investieren. Dabei wurden die Anleger häufig nicht über die mit geschlossenen Patentfonds verbundenen Risiken aufgeklärt. Denn anders als bei geschlossenen Immobilienfonds, bei denen der Investitionsgegenstand im Vorhinein klar definiert und ersichtlich ist, entscheiden die Fondsmanager geschlossener Patentfonds häufig erst nach deren Auflegung, welche Patente erworben werden sollen. Die Anleger geschlossener Patentfonds kaufen damit in vielen Fällen die sprichwörtliche „Katze im Sack“.

Patente gewinnen für Unternehmen  an Bedeutung

Immaterielle Werte wie Marken oder Patente haben für Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. So hing laut FAZ Online bereits im Jahr 2006 der Marktwert der 500 größten US-Unternehmen zu fast 75 Prozent von immateriellen Werten ab. Bereits 2002 – so der Bericht weiter – hätten Unternehmen weltweit rund 150 Milliarden in Patentlizenzen investiert. Inzwischen – so die Einschätzung der FAZ-Analysten – dürfte die 500-Milliarden-Dollar-Schallmauer längst durchbrochen sein.

Etliche namhafte Initiatoren legen Patentfonds auf

Die zunehmende Bedeutung an Patenten und deren Verwertung blieb auch vielen namhaften Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen nicht verborgen. So wurden in Deutschland ab 2005 die ersten Patent- bzw. Patentverwertungsfonds aufgelegt.

Unter anderem handelt es sich hier um folgende Fondsbeteiligungen  (Aufzählung nicht abschließend):

  • Alpha Patentfonds 1 – 3
  • DB „Patent Select I und II
  • DB Patentportfolio I (Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG)

Patentverwertungsfonds stellen neu gebildete Anlagenklasse dar

Unter Patentverwertungsfonds versteht man nach einem Merkblatt der Handelskammer Hamburg in der Regel von Banken aufgelegte geschlossene Fonds, die sich Rechte an Patenten sichern, um diese anschließend durch Lizenzierung oder Verkauf zu verwerten. Ziel der Fondsinitiatoren ist es dabei, sowohl für die Patentfondsanleger als auch für die Patentinhaber möglichst hohe Renditen aus der Vermarktung der Schutzrechte zu erzielen. Für die Patentinhaber stellen Patentverwertungsfonds zudem einen wirtschaftlichen Vorteil dar, da sie im Rahmen des Verwertungsprozesses selbst kein Kapital aufwenden müssen und stattdessen sämtliche Kosten vom Patentverwertungsfonds übernommen werden.

Initiatoren bedienen sich spezialisierter Dienstleister

Wie dem Merkblatt mit dem Titel „Serviceportal zur externen IP-Verwertung“ weiter zu entnehmen ist, bedienen sich die Initiatoren geschlossener Patentverwertungsfonds bei der Auswahl, Bewertung und letztendlichen Verwertung der Patente spezialisierter Dienstleistungsunternehmen. Die Hauptaufgabe dieser Dienstleister besteht im Wesentlichen darin, die den Patenten zugrunde liegende Technologie – sei es in wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Hinsicht – auf ihre Verwertbarkeit hin zu überprüfen und schließlich geeignete Käufer am Markt zu identifizieren.

Die nicht zuletzt für die Rendite der Patentfondsanleger maßgeblichen Erträge werden dann durch Lizenzeinnahmen, Verkaufserlöse oder die gerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte erzielt und anschließend nach einem zuvor vereinbarten Verteilungsschlüssel an die Anleger, die Dienstleistungsunternehmen, die Patentinhaber und die Fondsgesellschaft ausgeschüttet.

Patentverwertungsfonds in zwei Varianten möglich

Patentverwertungsfonds sind in zwei Varianten auf dem Markt: „Asset Pools“ (bestückte Fonds) und „Blind Pools“ (unbestückte Fonds). Während bei „Blind Pools“ zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht feststeht, in welche Patente investiert wird, ist das Patentportfolio bei „Asset Pools“ bereits bekannt.

Gerade die als „Blind Pools“ konzipierten Patentverwertungsfonds bergen hohe Risiken für die Investoren, da sie zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts überhaupt nicht wissen, in welche Patente bzw. Technologien der Fonds später investieren wird.

Beispiel DB Patentfonds: Ca. 9000 Anlegern des Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG droht Totalverlust

Am Beispiel des 2007 von der Deutschen Bank in Kooperation mit der Clou Partners AG aufgelegten und als „Blind Pool“ konzipierten DB Patentportfolio I (offizieller Name: Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) wird die Misere der Patent- und Patentverwertungsfonds besonders deutlich.

Der Deutsche Bank Patentportfolio I (Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) wurde im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen von € 130.330.000 am Markt platziert. Wie sich aus den unserer Kanzlei vorliegenden Prospekten und Geschäftsberichten ergibt, haben sich in der Folgezeit ca. 9.000 Anleger an dem geschlossenen Fonds beteiligt, der nach Angaben des Portals Zweitmarkt.de in den „Erwerb bzw. die exklusive Lizenzierung eines Portfolios von Patenten und Patentfamilien sowie die Weiterentwicklung der Patente und deren Verwertung durch Lizenzierung oder ggf. Verkauf“ investiert.

Schnell wurde deutlich, dass die von den Fondsinitiatoren in die Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG seitens der Fondsinitiatoren gehegten Erwartungen und die parallel bei den Anlegern des DB Patentportfolio I gehegten Renditehoffnungen nicht erfüllen würden.

Bereits im Jahr 2010 musste die als Spezialist für die Patentbewertung vorgesehene IP Bewertungs-AG Insolvenz anmelden. Zwischenzeitlich wurden bereits 5 der insgesamt 21 Patentverwertungseinheiten mangels Erfolgsaussichten – ohne Erzielung von Verwertungserlösen – beendet. Ob geeignete Ersatzpatente erworben werden, steht noch nicht fest.

DB Patentportfolio I: Zweitmarktkurs rutscht in den Keller

Der Sekundärmarktkurs der Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG liegt derzeit nur noch bei 26 50 % (Stand 19.08.2014). Damit hätten die rund 9.000 Anlegerinnen und Anleger nach derzeitigem Stand fast 2/3 ihrer in die Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG investierten Kapitals verloren.

Patentfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Patentfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger von Patentfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

Nach Recherchen unserer Kanzlei, die bereits eine Vielzahl geschädigter Patentfondsanleger vertritt, wurden viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Patentfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Patentfondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für die Patentfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Patentfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann