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PIM Gold Anlegern drohen hohe Verluste

Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. September 2019

Gold erfreut sich gerade in wirtschaftlich und politisch turbulenten Zeiten wie diesen immer größerer Beliebtheit. Von der Liebe zum vermeintlich krisenresistenten Edelmetall profitieren auch unzählige, sich auf dem Grauen Kapitalmarkt tummelnde Anbieter, so auch die PIM Gold GmbH. Die im hessischen Heusenstamm beheimatete PIM Gold verkaufte zahlreichen Anlegern in den letzten Jahren Goldanteile mit vermeintlich hohen Renditeaussichten. Das in Fachkreisen bereits seit längerem kritisierte Geschäftsmodell entpuppte sich nun als vermeintliches Schnellballsystem: Statt der erhofften satten Gewinnmargen müssen die betroffenen Anleger neben ihren getätigten Goldeinlagen im Falle einer derzeit nicht auszuschließenden Insolvenz sogar mit Rückzahlungen rechnen.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Gold-Fehlbestand

Der den Anlegern jahrelang vorgegaukelte Traum von hohen Gewinnen bei vermeintlich geringem Risiko platzte letzte Woche endgültig: Wie aus zahlreichen Medien nun unisono bekannt wurde, mündeten die schon seit längerem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der Festnahme des geschäftsführenden Geschäftsführers und der Beschlagnahme der in den Geschäftsräumen der PIM Gold verbliebenen Goldbestände.
Laut den seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt vorgenommenen Ermittlungen sollen neu generierte Kundengelder in nicht unerheblichem Ausmaß zur Deckung von Auszahlungsansprüchen an PIM Gold Altanleger verwendet worden sein. Darüber hinaus seien mit den eingeworbenen Geldern die Provisionsansprüche der Vermittler befriedigt worden.
Wie aus den einschlägigen Fachpublikationen – wie beispielsweise Fonds Online – zu entnehmen ist, sollen zudem ca. 2 Millionen Tonnen des investierten PIM Goldes (gegenzeitiger Wert: € 82 Millionen) fehlen.

PIM Gold Geschäftsmodell: Bonusgold als Rendite

In den vom Branchenportal „investmentcheck“ genauer unter die Lupe genommenen Verkaufsunterlagen wurde den Zeichnern von PIM Gold ein von Marktschwankungen unabhängiger Handel mit Goldanteilen suggeriert. Laut den investmentcheck-Autoren wurden die Goldinvestments dabei mit Bonusgold verzinst. Neben den Einmalinvestments bestand zudem die Option, mit PIM Gold über mehrere Jahre hinweg laufende Sparpläne abzuschließen. Die investementcheck-Autoren kritisieren vorrangig das für den Laien „schwer nachvollziehbare Geschäftsmodell. So lag – laut investmentcheck Recherche vom Juni diesen Jahres – der von PIM Gold beim Produkt „Bonusgoldkauf Plus“ zugrunde gelegte Goldpreis pro Gramm genau € 14,- (!) über dem marktüblichen Durchschnittspreis. Nur auf diesem Wege habe die weit verzweigte PIM Gold Vertriebsmaschinerie finanziert werden können.

Die sich laut eigener Darstellung zu den „führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“ zählende PIM Gold steht nicht erst seit der letzten Woche im Fokus der Ermittler und Verbraucherschützer. So hatten die Macher von investmentcheck schon seit geraumer Zeit die fehlende Offenlegung von Rechenschaftsberichten kritisiert: Der letzte Geschäftsbericht der laut eigenen Angaben einen Jahresumsatz von mehr als € 100 Millionen ausweisenden PIM Gold stammt aus dem Jahr 2015.

Anleger sind nicht schutzlos gestellt

Für Anleger, denen die Investments über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Hintergrund dessen ist, dass die meisten Anleger hier nicht oder nicht hinreichend über die abgeschlossene Goldanlage informiert beziehungsweise aufgeklärt worden sind. Nutzen Sie  unseren kostenlosen Onlinefragebogen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Im Falle der Insolvenz drohen PIM Gold Anlegern Nachzahlungen

Für die zahlreichen betroffenen Anleger könnte sich der finanzielle Verlust noch weitreichender auswirken als ursprünglich angenommen: Sollten schon ausbezahlte Anleger ihre Eigentümerstellung an den über die PIM Gold eingelagerten Goldbestände nicht oder nicht hinreichend belegen können, müssten diese Investoren im Falle einer derzeit nicht auszuschließenden Insolvenz sogar mit Rückzahlungsforderungen seitens des Insolvenzverwalters rechnen. Im Falle einer Insolvenz helfen wir betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann