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PKV-Beitragserhöhung: Kundin der Generali erhält Beiträge zurück

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 22. Dezember 2023

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Lemgo hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren einer Versicherungsnehmerin der Generali Deutschland Krankenversicherung AG die Rückforderung zu Unrecht erhobener PKV-Beiträge teilweise zugesprochen (Urteil vom 12.12.2023, Az. 19 C 129/23, noch nicht rechtskräftig).

Mitteilungsschreiben ungenügend: Kundin der Generali erhält Beiträge zurück

Unsere Mandantin war bis Mitte 2022 bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG privat krankenversichert. Sie verlangte auf dem Klageweg die Rückzahlung unwirksam erhobener Beitragserhöhungen wegen fehlender bzw. unzureichender Begründung. Gegenstand des Verfahrens waren PKV-Beitragserhöhungen im Tarif V333S3, insbesondere seit dem 1. Januar 2019.

Das Gericht gab der Klägerin teilweise Recht. Es wurde festgestellt, dass die Beitragsanpassungen der beklagten Versicherung zum 1. Januar 2017 aus formellen Gründen unwirksam waren. Die Mitteilungsschreiben enthielten keinen Hinweis auf die Überschreitung eines Schwellenwertes. Die Klägerin hat Anspruch auf Rückzahlung bestimmter Prämienanteile, die sie ohne Rechtsgrund gezahlt hat, in Höhe von rund 400,- Euro. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Beklagte die Nutzungen, die sie aus den zu Unrecht erhobenen Prämienanteilen gezogen hat, für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 1. Januar 2021 herauszugeben hat.

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