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PKV-Beitragserhöhungen: Urteil gegen Universa Krankenversicherung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 27. März 2024

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das Amtsgericht Nürnberg hat einer Versicherungsnehmerin teilweise Recht gegeben, die sich gegen die Universa Krankenversicherung a.G. wegen unzulässiger Beitragserhöhungen in ihrer privaten Krankenversicherung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 04.03.2024, Az. 12 C 7581/23, noch nicht rechtskräftig). Im Kern des von unserer Kanzlei geführten Verfahrens ging es um die formellen Anforderungen an Beitragserhöhungen nach § 203 Abs. 5 VVG und die Rückforderung überzahlter Beiträge.

Urteil gegen Universa Krankenversicherung: Konkrete Beitragserhöhungen formell unwirksam

Unsere Mandantin ist bei der Universa Krankenversicherung a. G. privat krankenversichert, unter anderem im Tarif intro PrivatSpezial. Der Versicherer erhöhte im Laufe der Jahre mehrfach die Beiträge und kündigte die Beitragserhöhungen mit Schreiben an, die nach Auffassung der Klägerin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

Das Gericht stellte fest, dass insbesondere die Beitragserhöhungen im Tarif „intro PrivatSpezial“ für den Zeitraum ab 01.01.2016 bis zur nächsten wirksamen Erhöhung ab 01.01.2022 formell unwirksam sind. Begründet wurde dies damit, dass der Versicherer die konkreten Gründe für die Anpassungen – etwa eine Erhöhung der Leistungsausgaben oder der Sterbewahrscheinlichkeiten – nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise mitgeteilt hatte. Allgemeine Hinweise reichten nicht aus, eine konkrete Mitteilung der Rechnungsgrundlagen war erforderlich.

Das Gericht verurteilte die Universa Krankenversicherung zur Rückzahlung von insgesamt 395,76 Euro an die Klägerin. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Versicherung verpflichtet ist, die Nutzungen herauszugeben, die sie aus dem Prämienanteil gezogen hat, den die Klägerin aufgrund der unwirksamen Beitragserhöhung gezahlt hat.

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Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann