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Privatbankhaus Reithinger steht vor dem Zusammenbruch
Veröffentlicht am 04. August 2006
Da die Gefahr besteht, dass die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG seinen Gläubigerverpflichtungen nicht nachkommen kann, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Institut am Mittwoch den 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Hinzukommt dass die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot Moratorium erlassen hat. Die BaFin hatte bereits vor einiger Zeit mitgeteilt dass sie im Rahmen der Anhörung zur geplanten Aufhebung der Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft der Privatbank Reithinger festgestellt hatte dass der Inhaber Herr Thannuber einer bedeutenden Beteiligung am Privathaus Reithinger nicht den Ansprüchen an einer soliden und umsichtigen Bankführung genügt hat.
Besonders betroffen DBVI- Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding
So hatte das Bankhaus in der Vergangenheit oftmals die Finanzierung des DVBI Fonds deren Initiator Herr Thannhuber war übernommen. Als Folge der Verschlechterung der Immobilienmärkte und der damit einhergehenden Abwertung des Beteiligungsbesitzes musste die DVBI bereits im Juni diesen Jahres ihre überbewerteten Immobilien um 23. Mio. € abwerten. Dadurch reduzierte sich das Grundkapital auf weniger als die Hälfte des Stammkapitals.
Der von der DBVI aufgelegte Fonds hatte neben Immobilien auch in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert, deren Werthaltigkeit nach diesen Meldungen höchst zweifelhaft sein dürfte.
Es ist zu befürchten dass die minimal abgesicherten Anlagegelder der Anleger vollständig verloren sind. So gehörte das Bankhaus Reithinger das mehrfach gegen die Auflagen des Prüfungsverbandes verstoßen hatte seit September 2002 nicht mehr dem Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (EdB) an. Ein möglicher Entschädigungsanspruch ist somit für jeden Anleger bzw. Kunden auf 90 Prozent der Einlage und auf einen Gegenwert von höchstens 20.000 € begrenzt. Zwar sind Sparbriefe auch vom Entschädigungsanspruch umfasst, nicht aber Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten. Betroffen ist ein Volumen von rund 20 Mill. € so der DBVI- Sprecher.
Ungeachtet der Tatsache in welchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sich der DBVI Fonds befindet müssen die Anleger weiterhin die Kredite die zur Finanzierung der Beteiligung beim DBVI Fonds geschlossen worden bedienen. Deswegen kann geschädigten Anlegern nur geraten werden die Rechtsgültigkeit der geschlossenen Darlehensverträge prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular können Sie mit uns Verbindung aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Ansprüche und machen diese geltend.